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Re: Schleusen-System als Firewall-Ersatz patentiert



> Ist es ein Software-Patent?
>
> http://golem.de/0102/12126.html

Was man unter

	http://www.ti.fhg.de/frame/komp-mm-selk.de.html

lesen kann, kommt mir eher wie ein Witz vor:

 Die Funktionsweise dieser
 Lock-Keeper entspricht dabei dem Passieren einer Schleuse: Zu keinem
 Zeitpunkt besteht eine direkte Verbindung zwischen Intranet und
 In-ternet, sondern je nach Zustand der Schleusentore findet der
 Informationsaustausch nur jeweils mit einer Seite der
 Kommunikationspartner statt. Der entscheidende Sicherheitsvorteil
 gegenueber klassischen Firewalls besteht darin, dass eine physikalische
 Trennung zwischen den Verbindungen der Schleusentore stattfindet.
 Anders als bei jeder Art von "Software-Schutz" gibt es keine
 Moeglichkeit, das Lock-Keeper-Konzept programmiertechnisch zu
 durchbrechen.

Wie soll noch ein Dialog ueber eine TCP-Verbindung stattfinden, wenn die
Verbindung physisch durchbrochen wird?

Wenn doch ein Dialog stattfinden kann, was nuetzt dann die zeitweilige
physische Durchbrechung?

Da stimmt irgend etwas nicht.  Die Informationen sind zu duerr.  Es fehlt
auch ein Verweis auf eine Patentschrift.  Es ist eigentlich skandaloes,
dass erteilte Patente so schlecht zugaenglich sind.

Immerhin konnte ich ueber de.espacenet.com die Patentschrift ausfindig
machen:

http://de.espacenet.com/search97cgi/s97is.dll?Action=View&ViewTemplate=e/de/de/viewer.hts&SearchType=1&VdkVgwKey=19838253

Aeusserst schlecht zugaenglich:  in Form von EXE-Dateien.
Also nur unter M$-Betriebssystemen.
Ausserdem fehlt jeder Hinweis darauf, dass das Patent erteilt wurde.
Darueber wird die Oeffentlichkeit wohl erst dann informiert, wenn die
Einspruchsfrist vorbei ist.  Oder was ist da los?

Trotz aller Schikanen bin ich zum Hauptanspruch durchgedrungen, den ich
hier abtippe:

<<
Datenverbindung zwischen einem ersten Rechner (1)
und einem zweiten Rechner (2) zum Zweck der Datenuebertragung,
dadurch gekennzeichnet, dass in der Datenverbindung ein
Schleusenelement (6) angeordnet ist, wobei zwischen dem
ersten Rechner (2) und dem Schleusenelement (6) ein zweites
Schleusentor (8) angeordnet ist, und wobei das erste
Schleusentor (7) geschlossen ist, wenn das zweite Schleusentor
(8) geoeffnet ist und umgekehrt das zweite Schleusentor
geschlossen ist, wenn das erste Schleusentor (7) geoeffnet ist.
>>

Ein Gruselpatent aus dem Bilderbuch.

Der Hauptanspruch beantwortet nicht meine obigen Fragen, wie das denn
gescheit funktionieren soll.  Dass es irgendwie funktionieren kann, weiss
jeder.  Egal, wie genial und effizient jemand nun so etwas programmiert,
er darf dies nicht mehr ohne Zustimmung des Fraunhofer Instituts fuer
Telematik tun.

Ich fordere, dass der Fraunhofergesellschaft saemtliche staatliche
Zuwendungen gestrichen werden, solange sie dieses und andere Patente
aufrechterhaelt.  Das ist ein eklatanter MIssbrauch des Patentwesens und
ein Ohrfeige ins Gesicht des Steuerzahlers.

-phm