[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Tauchert, Fraunhofer und die Partikularinteressen



> aus JurPC:

> | http://www.jurpc.de/aufsatz/20010040.htm

Der Aufsatz enthaelt die uebliche Begriffsverwirrung zu Art 52 EPUe und
Art 27 TRIPS, wie wir sie von Tauchert und vielen anderen kennen, die seit
Jahren nichts dazulernen.

Neu sind lediglich ein paar Ausfuehrungen zum Schluss.  Tauchert wertet
das von Lutterbeck-Horns-Gehring-Gutachten als Bestaetigung seiner
Rechtsauffassung. Er erwaehnt, dass dieses Gutachten die
wirtschaftspolitische Zweckmaessigkeit der Swpat in Frage stellt, fordert
dann aber, dass Ueberlegungen der wirtschaftspolitischen Zweckmaessigkeit
hinter Ueberlegungen der Rechtssystematik zuruecktreten muessten.  Ferner
behauptet er, die Praxis von DPMA und BGH entspreche den Interessen der
Oeffentlichkeit, nur eben nicht den "Partikularinteressen" der
"Opensource-Gemeinde", auf deren "politische Einflussnahme" die
"Vertagung" der Streichung des Computerprogramm-Ausschlusses
zurueckzufuehren sei.

Zum Thema der wirtschaftspolitischen Zweckmaessigkeit der Praxis des DPMA
lese man

	http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/mupli/de19838253/
	DPMA erteilt Fraunhofer Patent auf geschleuste Datenverbindungen

Dieses Patent ging soeben durch Wolfgang Taucherts Abteilung.  Es ist ein
Gruselpatent aus dem Bilderbuch.  Ohne jeden Erfindungscharakter und nicht
umgehbar.  Wie es beim DPMA unter Tauchert eben der Standard ist.
Antragsteller ist das Fraunhofer-Institut fuer Telematik.  Der
Steuerzahler hat hier mal wieder eines von hunderten von Patenten
finanziert, mit denen die Fraunhofer-Gesellschaft grundlegende Freiheiten
des Steuerzahlers einschraenkt.  So etwas halten sogar Verfechter des
Patentwesens wie der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Nordhaus
fuer unzweckmaessig.

Als Beamter ist Tauchert laut Gesetz verpflichtet, das Gemeinwohl ueber
das Partikularinteresse seines Amtes zu stellen...

-phm