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Re: [FYI] T. Kreutzer: Thesenpapier zum Thema: Rechtsfragen von Filesharing-Systemen aus Sicht des deutschen Urheberrechts



On 23 Jan 2001, at 21:14, Axel H Horns wrote:

> http://www.hgb-leipzig.de/~vgrass/semi-napster/kreutzer-thesen.html

Siehe dazu auch

http://www.hgb-leipzig.de/~vgrass/semi-napster/braun-thesen.html

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4857/1.html

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Tauschbörsen wie Napster oder Gnutella verletzen nicht das 
Urheberrecht  

Till Kreutzer   07.02.2001  

Über den Mythos von der Rechtswidrigkeit von Filesharing-Systemen 
nach dem deutschen Urheberrecht  

Spätestens seit der Eklat um die Filesharing-Systeme wie Napster, 
Gnutella und Co. im Juni letzten Jahres seinen Höhepunkt erreichte, 
hat sich auf breiter Ebene offenbar die Annahme festgesetzt, der P2P-
Tausch von Musik und anderen Inhalten sei rechtswidrig und gegen das 
Urheberrecht. Dieses Unrechtsbewusstsein auf Seiten der Nutzer wurde 
kürzlich durch eine Studie der Gartner Group in den USA belegt, nach 
der immerhin 28 % der Nutzer von Filesharing-Systemen der Ansicht 
sind, Unrecht zu tun, ebenso viele glauben, dies sei nicht der Fall. 
Noch größer ist die Skepsis gegenüber der Rechtmäßigkeit von P2P-
Nutzung bei denen, die solche Dienste (bisher) nicht nutzen: 42 % 
aller befragten Nichtnutzer waren der Ansicht, beim Musiktausch per 
Filesharing werde das Urheberrecht verletzt. Auch die IFPI hat mit 
ihren Abmahnungen an deutsche Betreiber von Homepages zum Thema 
Filesharing viel Rechtsunsicherheit verbreitet, als man behauptete, 
Napster sei an sich rechtswidrig und der Verweis auf deren Angebot 
könne nach deutschem Recht verfolgt werden.  

[...]  

Um das nachzuholen, habe ich darüber ein ausführliches 
Rechtsgutachten verfasst, das demnächst in der juristischen 
Zeitschrift "GRUR (Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht)" 
veröffentlicht wird. Die wesentlichen Erkenntnisse sollen im 
folgenden wiedergegeben werden. Eines vorweg: Weder die Behauptung, 
alle Systeme seien rechtswidrig, die nicht von den Berechtigten 
betrieben werden, noch diejenige, dass die Nutzung von Napster, 
Gnutella & Co. gegen das Urheberrecht verstößt, ist richtig. Ebenso 
falsch ist die Annahme, man sehe sich hier einer einfachen und 
eindeutigen Rechtslage gegenüber.  

[...]

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[Richtig wissen wird man es natuerlich erst dann, wenn man vom BGH 
kommt.  ;-)   ]

--AHH