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Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner
- To: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Subject: Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Sat, 24 Feb 2001 11:42:41 +0100 (CET)
- cc: Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de>, <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <Pine.BSF.4.21.0102241031150.563-100000@moritz.alleswirdgelber>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Heiko antwortete Florian:
> > Manche in der Diskussion befindliche Patentarten kollidieren zudem mit
> > einigen Grundrechten (z.B. Berufsfreiheit).
>
> Das ist aber die Natur von Patenten.
Man kann in Fritz Machlups legendaerem Bericht an den US-Kongress schoen
die Geschichte des Patentsystems nachlesen, s.
http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html.
Demnach setzte sich in der Franzoesischen Revolution eine Gruppe durch,
die Patente naturrechtlich begruenden wollte. Dabei gaben die fuehrenden
Verfechter sogar zu, dass ein solcher Naturrechtsmythos natuerlich nicht
ernst gemeint sei sondern lediglich dazu diene, den weit verbreiteten
Vorbehalt gegen Monopole propagandistisch zu ueberlisten.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts dominierte in ganz Europa eine
liberalistisch motivierte Anti-Patent-Bewegung. Die Pro-Patent-Bewegung
konnte sich spaeter doch wieder unter 2 Bedingungen durchsetzen:
(1) allgemeine Wirtschaftskrise, Krise des Liberalismus, Neuaufstieg von
Zollschutz / Merkantilismus / Nationalismus
(2) Einschraenkung und strikt wirtschaftspolitische Begruendung der
Patentrechtsgewaehrung
Allerdings gelang es der Patentbewegung danach Schritt fuer Schritt, alte
Eigentumsmythen neu zu beleben und sich immer weiter in die grundlegenden
Rechtssysteme und Verfassungen einzuschleichen. Die von AHH zitierten
Werke zur Rechtsdogmatik des Eigentums dienen moeglicherweise dazu, eben
diese Bewegung noch einen Schritt voranzubringen.
Grundsaetzlich ist bei jedem Versuch, Patente naturrechtlich zu
begruenden, an dem entgegenstehende naturrechtlich begruendete Ansprueche
der Anderen zu denken. Wenn die Verletzung solcher Ansprueche "in der
Natur des Patentsystems liegt", wie Heiko meint, dann kann dieses
Patentsystem nicht naturrechtlich begruendet werden.
-phm