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Re: Zu widerrufende EPA-Swpat auf FFII-Rechner



> > Was faellt sonst noch unter diese "Eigentumsgarantie"?
>
> Jede Art von Genehmigung, in die Du irgendwas investiert hast.

Wie steht es mit der Genehmigung, unbehelligt von Patenten programmieren
zu duerfen?  Da hat eine Generation vielleicht viel Muehe hinein
investiert.  Sicher ist die nicht auf Papier explizit verbrieft.  Aber
ein impliziter Anspruch liesse sich wohl als "Eigentum" deklarieren.

> Vertrauensschutz. Ganz vernuenftig.

Sicher
Aber hat es wirklich etwas mit Art 14 GG zu tun?
Wenn "geistiges Eigentum" auch "Eigentum" ist, dann sind Ansprueche jeder
Art, auf die sich jemand verlassen zu koennen glaubte, als "Eigentum"
zu behandeln.  D.h. wir haben den Eigentumsbegriff abgeschafft und das
Wort "Eigentum" zu einem Synonym fuer "Anspruch" oder "Rechtstitel"
gemacht.

> Nun wirst Du sagen, dann kann man ja auch keine Atomkraftwerke abknipsen.
> Genau ;-)
>
> Jedenfalls nicht so einfach und nicht eher als 30 Jahre.

Bei dem Eigentum laut Art 14 GG gibt es keine Beschraenkung auf 30 Jahre.

Zum Glueck ist unsere Diskussion nur theoretisch.

Im Falle der Patente auf "Plaene und Verfahren fuer gedankliche Taetigkeit
... und Programme fuer Datenverarbeitungsanlagen" wuerde nichts
widerrufen, worauf jemals ein gesetzlich begruendeter Anspruch bestanden
haette.

Ein Vorschlag an AHH:  vielleicht koennte man bei den 5 x 50
Beispielpatenten auf

	http://swpat.ffii.org/vrej/pikta/txt/
	(Stichwort "testbed")

mal schauen, welche nach Lutterbeck/Horns/Gehring in den
"Ambivalenzbereich" fallen.  Ich meine, die 3 Gutachter sind dem BMWi eine
solche Aussage schuldig.  Ein Gutachten, welches kuehn behauptet, eine
Begrenzung des Patentwesens auf technische Erfindungen (Problemloesungen
mit empirisch verifizierbarem aber nicht mathematisch beweisbarem
Wirkungszusammenhang) sei heute nicht mehr machbar, aber diese Behauptung
nicht an einer Serie von Patenten belegt, ist aehnlich zu beurteilen wie
die philosophischen Emanationen eines Herrn Hastedt: ungenuegend und nicht
das Geld des BMWi wert.  Die fehlende Verifikationsarbeit ist noch
nachzuholen.  Wenn dabei die Schluesse des Gutachtens korrigiert wuerden,
waere das keine Schande.

-phm