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[FYI] Download unlizenzierter Musik: AOL unterliegt vor OLG Muenchen



http://www.heise.de/newsticker/data/hod-09.03.01-000/

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Download unlizenzierter Musik: AOL unterliegt vor Gericht  

AOL geht es nicht viel besser als Napster: Bei 
Urheberrechstverletzungen kann sich das Unternehmen nicht darauf 
berufen, von diesen nichts gewusst zu haben. § 5 des 
Teledienstgesetzes (TDG) finde in diesem Fall keine Anwendung, 
stellte das OLG München gestern in einem Berufungsprozess fest. In § 
5 Absatz 2 des TDG heißt es, Diensteanbieter seien für fremde Inhalte 
nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis 
hätten. Dies könne nach dem Urteil des OLG aber nicht dazu führen, 
dass Urheberrechtsverletzungen hingenommen werden müssten.  

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