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Haltung des britischen Patentamtes zu Softwarepatenten



Unter

  http://www.patent.gov.uk/about/consultations/conclusions.htm

findet man die Schlussfolgerungen des Britischen Patentamtes zur von ihm
durchgefuehrten Konsultation.

Die Argumente und Empfehlungen sind aehnlich wie in Bruessel, aber besser
und z.T. fairer formuliert.  Sie entsprechen genau dem Standpunkt der
IBM-Patentabteilung:  Patente sollen fuer "technische
Softwareinnovationen" erhaeltlich sein, nicht aber fuer
Geschaeftsverfahren.

Es wird nach wie vor mit Abstraktionen um den heissen Brei geredet.
Zu fragen waere:

(1) Welche Softwareinnovationen sind technisch?
(2) Welche bereits gewaehrten EPA-Patente sollen durch die neue
    Regel widerrufen werden?

Da "technische Softwareinnovationen" eine contradictio in adjecto
(Widerspruch in sich) ist, wird man auf dieser Grundlage mit keiner klaren
Regel rechnen koennen.  Es bleibt dabei:  grenzenlose Patentierbarkeit bei
gleichzeitigem Lippenbekenntnis zur Eingrenzung auf Technik.

Zum Technikbegriff s.

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/
	http://swpat.ffii.org/stidi/eurili/

-phm