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Re: Haltung des britischen Patentamtes zu Softwarepatenten



> >IBM-Patentabteilung:  Patente sollen fuer "technische
> >Softwareinnovationen" erhaeltlich sein, nicht aber fuer
> >Geschaeftsverfahren.
> >
> >Es wird nach wie vor mit Abstraktionen um den heissen Brei geredet.
> >Zu fragen waere:
> >
> >(1) Welche Softwareinnovationen sind technisch?
>
> Preisfrage ;-)
>
> Ja, und welche sind banal. Das kann man vermutlich gar nicht unterscheiden.
> Im Softwarebereich gehts doch vor allem um Regelungen technischer Ablaeufe.

Jetzt entlehnst du offenbar einen Technikbegriff aus der Umgangssprache.
Natuerlich geht es auch beim Klavierueben um Technik.  Aber so ist
das im Patentrecht nicht gemeint.

Mehr zum Technikbegriff wiegesagt unter

	http://swpat.ffii.org/stidi/eurili/
	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-kolle77/

> Warum soll irgendjemand ein Recht an so einer Regelung haben ?

Patente werden fuer technische Lehren erteilt, d.h. neue Erkenntnisse
darueber, wie man Naturkraefte einsetzt, um eine (experimentell
verifizierbare und nicht etwa logisch beweisbare) Wirkung zu verursachen.
Wenn jemand solche neuen Erkenntnisse veroeffentlicht und dafuer ein
Patent bekommt, erstreckt sich dieses Patent natuerlich auch auf eine
computergesteuerte Ausfuehrung des fraglichen Vorgangs.  Dagegen hat
niemand ernsthaft etwas einzuwenden.  Von grundsaetzlichen Einwaenden
gegen das Patentsystem abgesehen.

> >(2) Welche bereits gewaehrten EPA-Patente sollen durch die neue
> >    Regel widerrufen werden?

> Verschaerfte Warung vor diesem Widerruftsgerede. Das sind zwei total
> unterschiedliche Sachen, was frueher einmal an Fehlern gemacht wurde,
> was vielleicht schon weitgehend durch engere Interpretation repariert
> werden kann, und was in Zukunft sein soll.

Wenn 1996 falsch geurteilt wurde, reicht die Wirkung bis 2016.  Bis 2016
kann jemand von so einer Fehlentscheidung empfindlich in seinen Rechten
beschnitten werden.  Warum soll das akzeptabel sein?

> Das eine haengt mit dem anderen innerlich nicht zusammen. Voll falsch
> da einen Zusammenhang zu konstruieren.

Es wird allgemein von einer "unklaren Rechtslage" wenn nicht gar von
"gesetzeswidriger Praxis des EPA" gesprochen.  Die EU-Richtlinie soll
Klarheit schaffen.  Das kann wohl nur bedeuten, dass kuenftig gewisse
Patente keinen Bestand mehr haben werden.  Man muss sie deshalb nicht per
Dekret widerrufen, aber darum geht es auch nicht.  Es genuegt, wenn klar
wird, dass diese Patente nicht mehr durchsetzbar sein werden.

Ich weiss auch gar nicht, wie es sonst gehen soll.  Angenommen die
Gruselpatente von 1996-2000 sollten aufrechterhalten werden: aufgrund
welcher Gesetzesregel?  Dann muesste man eine Richtlinie mit
Sonderregelungen fuer diese Patente schaffen.  Waere natuerlich auch
moeglich, aber wozu?

Man denke daran, dass die Patentlawine im Moment wirklich schmerzhaft
anzurollen beginnt.  Letzte Woche wurde ein europaeischer Entwickler
freier Software durch ein Trivialpatent gezwungen, sein Projekt vom Netz
zu nehmen.  Diverse Linux-Distributoren werden zunehmend gezwungen,
wichtige Teile aus dem System zu entfernen oder zu verkrueppeln, nur weil
die Rechtslage bezueglich irgendeines Trivialpatents von 1990 unklar ist
und der Inhaber sich in Schweigen huellt.  ...

Das ist keine Frage irgendwelcher Grundrechte auf Eigentum o.ae., wie wir
ja bereits festgestellt haben.

-phm