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Re: Swpat-Rechtsschoepfung



> "Schon mal was von Gewaltenteilung gehoert?" ist man versucht
> zurueckzufragen.
> 
> Wo es an Regelungen fehlt, kann die Judikative mal voruebergehend
> regelsetzend taetig werden.  Aber eigentlich zustaendig ist die
> Legislative und hinter ihr der Souveraen, das Volk.  Das darf sich
> durchaus erlauben, darauf hinzuweisen, dass kein Regelungsbedarf
> bestand und dass die eigenwillige Rechtsschoepfung nicht hingenommen
> wird.

Natuerlich ;-)

Aber dummerweise bestehen Gesetze fast nur aus Luecken. Prinzipiell immer.

Gruss, und das ist kein Einwand gegen Deine Argumentation ansonsten...

H.