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Re: Swpat-Rechtsschoepfung
- To: PILCH Hartmut <phm@suse.de>
- Subject: Re: Swpat-Rechtsschoepfung
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Tue, 27 Mar 2001 02:06:35 +0200 (CEST)
- cc: swpat@ffii.org, debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <200103261528.f2QFSIM12121@mulix.suse.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> "Schon mal was von Gewaltenteilung gehoert?" ist man versucht
> zurueckzufragen.
>
> Wo es an Regelungen fehlt, kann die Judikative mal voruebergehend
> regelsetzend taetig werden. Aber eigentlich zustaendig ist die
> Legislative und hinter ihr der Souveraen, das Volk. Das darf sich
> durchaus erlauben, darauf hinzuweisen, dass kein Regelungsbedarf
> bestand und dass die eigenwillige Rechtsschoepfung nicht hingenommen
> wird.
Natuerlich ;-)
Aber dummerweise bestehen Gesetze fast nur aus Luecken. Prinzipiell immer.
Gruss, und das ist kein Einwand gegen Deine Argumentation ansonsten...
H.