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Re: [FYI] Bundesrat will Link-Risiko wesentlich erhoehen



On Sat, Mar 31, 2001 at 02:51:10PM +0200, Axel H Horns wrote:
> Künftig sollen beispielsweise auch diejenigen strafrechtlich verfolgt
> werden können, die einen Link auf einen "volksverhetzenden Inhalt"
> setzen – und zwar selbst dann, wenn der Betreffende sich den Inhalt
> nicht zu Eigen macht.

Weil was ich nicht sehe, das gibt es auch nicht. Und was es nicht
gibt, kann ja nicht bedrohlich sein. Und was nicht bedrohlich ist,
muss uns nicht beschäftigen. Und wenn wir uns mit etwas nicht
beschäftigen müssen, dann ist das gut. 

Denn ansonsten müssten wir ja eventuell aktiv aufklären und Vergleiche
ziehen - aber das geht ja nicht, wenn es etwas nicht gibt.

Ralph
-- 
> PS: Ab welcher Stapeltiefe wird aus einem D*j* v* eigentlich eine R*ku*si*n?
[ ] Du hast den Unterschied zwischen Iteration und Rekursion verstanden.
Pe "Das beste am Usenet ist die fehlende Abbruchbedingung" ter
	-- Ralf Hüls und Peter Berlich in daooo

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