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Re: E-Mail Ueberwachung.
- To: Christiane Schulzki-Haddouti <Christiane.Schulzki@t-online.de>
- Subject: Re: E-Mail Ueberwachung.
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Wed, 4 Apr 2001 11:33:53 +0200 (CEST)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <712838428.20010404090903@t-online.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
Hi,
> Doch E-Mail-Ueberwachung gilt (noch) als "Telekommunikation" und ist damit in
> der TKÜV wohl auch drin.
"Wohl" ;-)
Aber regelt denn das TKG, wozu die TKUeV nur ein Anhaengsel ist, auch das
Internet ??
Seit wann werden ISPs von der RegTP genehmigt ?
Wenn man die Gesetze mal in Ruhe und im Zusammenhang liest/sieht, ist die
Sache trotz missverstaendlicher "moderner" Begriffe wie
"Telekommunikationsdienstleister" eigentlich sonnenklar.
Soweit Modems genutzt werden koennte man insoweit das Ortsnetz abhoeren
aber das will ja keiner.
Also nochmal: wenns die TKUeV (bzw. die entsprechende heutige
Regelung) nicht ist, was ists denn dann ?? Worauf stuetzt sich die Praxis
? Also welche Regelung in der StPO z.B. ? Ich muesste es wissen, ich weiss
es aber nicht. Wie "Brief" oder wie "Telephon" ?
Die TKUeV ist ja ohnehin nur eine Regelung ueber grundsaetzliche
Einrichtungen, keine Ermaechtigung fuer das Abhoeren im Einzelfall.
H.