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Re: E-Mail Ueberwachung.



Hi,

> Doch E-Mail-Ueberwachung gilt (noch) als "Telekommunikation" und ist damit in
> der TKÜV wohl auch drin.

"Wohl" ;-)

Aber regelt denn das TKG, wozu die TKUeV nur ein Anhaengsel ist, auch das
Internet ??

Seit wann werden ISPs von der RegTP genehmigt ?

Wenn man die Gesetze mal in Ruhe und im Zusammenhang liest/sieht, ist die
Sache trotz missverstaendlicher "moderner" Begriffe wie
"Telekommunikationsdienstleister" eigentlich sonnenklar.

Soweit Modems genutzt werden koennte man insoweit das Ortsnetz abhoeren
aber das will ja keiner.

Also nochmal: wenns die TKUeV (bzw. die entsprechende heutige
Regelung) nicht ist, was ists denn dann ?? Worauf stuetzt sich die Praxis
? Also welche Regelung in der StPO z.B. ? Ich muesste es wissen, ich weiss
es aber nicht. Wie "Brief" oder wie "Telephon" ?

Die TKUeV ist ja ohnehin nur eine Regelung ueber grundsaetzliche
Einrichtungen, keine Ermaechtigung fuer das Abhoeren im Einzelfall.

H.