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Re: E-Mail Ueberwachung.



> > das TKG geht mitnichten nur von der Sprachtelefonie aus. Das macht schon
> > die Legaldefinition der Telekommunikation in § 3 Nr. 16 TKG deutlich.
> > Das ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch kaum bestritten
> > und m.E. auch nicht durchgreifend bestreitbar. Hier reicht ein Blick in
> > irgendeinen gängigen Kommentar bzw. ein Handbuch.
> 
> Keine Ahnung was es alles an traditionellen Diensten gibt, nur hat das
> alles mit dem Internet nichts zu tun. Das ist alles so altes Zeug, das
> auch noch in den EG Papieren schimmelt. ONP etc...

Digitale Telephonnetze etc...

Zaehlen wir die Draehte dazu, ueber die Internet laeuft. Ok. Die Post. 
Und so ein digitales Telephonnetz mag ja Aehnlichkeiten mit dem
Schichtenmodell des Internets haben, Dienste, die auf dem Draht aufsetzen.
Aber es geht doch beim Ueberwachen um die Dienste und die sind doch sehr
unterschiedlich. Toene, Bilder, Texte.

Abgesehen davon kann ich die Kostenregelung des Entwurfes nicht einsehen.
Abgesehen von dem zweifelhaften "Lueckenargument" in der Begruendung,
Ueberwachung ist eine allgemeine Staatsaufgabe, die aus dem allgemeinen
Steuertopf bezahlt werden muss, was geht das die
Telekommunikationsdienstleister an, waere das trotz dieser milderen
Ueberwachungsvariante "aus Gruenden der Verhaeltnismaessigkeit" das Ende
der Moeglichkeit von MiniISPs. Theoretisch kann man
Telekommunikationsdienstleistungen beliebig aufteilen. Praktisch geht das
dann nicht mehr. Wenn man diesen Entwurf anwendet.

Aber vielleicht ist der Ausschluss von MiniISPs ja gewollt. Wer will die
schon alle ueberwachen ? ;-)