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Re: E-Mail Ueberwachung.



> Es ist. Nicht umsonst spricht man von einer Befreiung von ISPs, die weniger
> als 2000 Kunden haben.

Ich dachte an etwa 5 auf dem Dorf ;-)

Warum nicht ! Eine Linuxkiste und ein Modem. Oder 2.

So einer muesste mal klagen....das waer ein schoener Fall.

Vor dem Verwaltungsgerichten gibt es IMHO noch immer keinen Anwaltszwang,
die Kosten sind niedrig. Etwa auf Feststellung, dass irgendwelche
Pflichten aus dem TKG, etwa die aus Paragraphen 4, 5 nicht gelten.
Oder gleich im Hinblick auf die TKUeV, wenn sie in Kraft ist.
Da braucht man allerdings einen langen Atem..

H.