[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Emailueberwachung technisch.



> Ein Bekannter von mir (Geschaeftsfuehrer eines KMUs) meinte auf den Einwand
> von mir bei einer (nicht mit dem TKueV zusammenhaengenden) Streitsache, warum 
> er denn nicht vor Gericht zoege, nur lapidar, dass er schlechtem Geld nicht
> noch gutes hinterherwerfen wolle. Bis _das_ die Gerichte bearbeitet haetten, 
> wuerde er laengst in der Kiste liegen (und so alt ist er eigentlich noch nicht).

Das waere hier aber eine Verwaltungsgerichtssache und die kostet
praktisch nichts. Selbst wenn man sie verliert. In der ersten Instanz.
Beim Bundesverwaltungsgericht gibts IMHO Anwaltszwang, sonst nicht.
Da schreibt man einfach, wenn man irgendeinen Wisch bekommen hat, schnell
hin und sagt, moeglichst genau, was einen daran stoert, jedenfalls dass
man den Bescheid weghaben will. Und die machen sich dann darauf ihren
Reim. Und bis zur Klage beantragt man einstweiligen Rechtsschutz. Da wird
dann abgewogen, was waere, wenn dem Wisch nicht gefolgt wird, also alles
so bleibt wie es ist, kann ja nicht so schlimm sein, gegenueber den Folgen
des Wischs, also Pleite.