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Re: Emailueberwachung technisch.



On Tue, Apr 10, 2001 at 03:12:31PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > Ein Bekannter von mir (Geschaeftsfuehrer eines KMUs) meinte auf den Einwand
> > von mir bei einer (nicht mit dem TKueV zusammenhaengenden) Streitsache, warum 
> > er denn nicht vor Gericht zoege, nur lapidar, dass er schlechtem Geld nicht
> > noch gutes hinterherwerfen wolle. Bis _das_ die Gerichte bearbeitet haetten, 
> > wuerde er laengst in der Kiste liegen (und so alt ist er eigentlich noch nicht).
> 
> Das waere hier aber eine Verwaltungsgerichtssache und die kostet
> praktisch nichts. Selbst wenn man sie verliert. In der ersten Instanz.

Doch. Zeit und Nerven. Bei einem Geschaeft hat man meist besseres zu tun. Es
reicht schon, die Bilanzen in Ordnung und die Technik am Laufen zu halten.
Man kann seine Zeit auch mit Wolkenzaehlen sinnvoller verplempern.

> Beim Bundesverwaltungsgericht gibts IMHO Anwaltszwang, sonst nicht.

Ja, ja. Wenn jeder Jurist waere. 

> Da schreibt man einfach, wenn man irgendeinen Wisch bekommen hat, schnell
> hin und sagt, moeglichst genau, was einen daran stoert, jedenfalls dass
> man den Bescheid weghaben will. Und die machen sich dann darauf ihren
> Reim. 

Sicher machen die das. Wie ist der derzeitige Faktor RealTime/InternetTime?

>      Und bis zur Klage beantragt man einstweiligen Rechtsschutz. Da wird

Das funktioniert ebenso effizient wie eine Staatsanwaltschaft, die im
Zweifelsfall alles mit Stromstecker bis hin zur Elektrozahnbuerste
beschlagnahmt, weil selbstverstaendlich grundsaetzlich Gefahr im Verzug ist.

> dann abgewogen, was waere, wenn dem Wisch nicht gefolgt wird, also alles
> so bleibt wie es ist, kann ja nicht so schlimm sein, gegenueber den Folgen
> des Wischs, also Pleite.

Und an der Stelle faengt es bereits an, aufwendig zu werden. Wird denn der
Mini-ISP mit seinen paar dutzend Kunden ueberhaupt Pleite gehen? Das ist
die Ebene, bei der, bildlich gesprochen, fast noch jede IP-Verbindung
handgestoepselt wird, der noch am ehesten bei einer ankommenden Abhoerfax-
Anordnung einfach ein Modem anklemmen koennte. Natuerlich ist das nicht 
wirklich so, aber es laesst sich fuer ihn nur sehr aufwendig quantifizieren, 
was eine Massnahme da kosten wuerde im Gegensatz zu Grossfirmen, die da
dann geeignet Vertraege mit outgesourceten Firmen vorlegen, dass eine
Aenderung von Software oder Hardware DM xxxxxxx,xx kosten wuerde.

Wenn man davon ausgehen koennte, dass der ISP da eine Kiste fuer DM 1000000
hinstellen muesste, und er anhand seiner Bilanz belegt, dass er ueberhaupt
nur 100000 DM Umsatz macht, waere es einfach. Davon steht aber nix im
Gesetzentwurf, sondern einfach nur: "...hat bereitzustellen" (Nachsatz
von mir: "...und wenn er dafuer Frau und Kinder auf den Strich schicken
muesste"). Was kostet ein Perl-Script, was der Klein-ISP mal eben selber
strickt, statt einen solchen Auftrag fuer einen Tagessatz von 5000DM 
an eine Fremdfirma zu erteilen?

Dass der Abhoerschmier einiges kostet, ist unbestritten. Das genaue Wieviel
ist die Frage. "Belegen Sie doch mal, wieviel! Sie glauben doch nur, dass
das teuer kaeme und dass ihr Laden pleite machen wuerde! Haben Sie etwa
keine Ruecklagen dafuer? Das Gesetz wird doch schon seit Jahren
diskutiert. Da wussten Sie doch, was auf sie zukommt! Klage abgewiesen,
wg. Unbegruendetheit und Wochenende."

Wenn man Pech hat, gelangt man an solche Provinzrichter, die es mit Ach 
und Krach ins niedrigste Richteramt geschafft hat (und damit ihre 
persoenliche Petersche Stufe der Inkompetenz erreicht hat) und kann sich
von denen das Internet erklaeren lassen.

Das wird dann von den naechsten Instanzen korrigiert. Oder auch nicht. Oder
irgendwann. Oder das Problem sitzt sich aus.

Holger

-- 
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