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Re: [FYI] Der Zweck heiligt die Mittel: "Otto Schily: Mit Hackermethodengegen Neonazis"



> Rechtlich gesehen handelte es sich wohl um einen Bruch des
> Völkerrechts, des internationalen Vertragsrechts und, im Falle
> Deutschlands, des Grundgesetzes, da es sich nach den klassischen
> Maßstäben um einen Angriffskrieg handelte.

Das ist sehr, sehr schwierig. "Klassisch" ist wohl nur die Zeit, in der
das Stichwort "humanitaere Intervention" aus den Lehrbuechern verschwunden
war, was nichts heisst. Ob man dieses Instrument in jenem Falle des
Auseinanderbrechens eines Staates braucht, ist noch eine andere Frage.
Ich finde ja nicht, z.B. im Fall Kosovo. Aber wenn Dir bei dieser
Argumentation schlecht wird, hast Du mein Verstaendnis.

Abgesehen davon gibt es auch regionales Voelkerrecht. Aber nun ist
Karachics Moskauer Botschafter Traeger des Bambipreises etcpp...
Es kommt eben doch wieder alles ganz anders.

H.