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Re: [FYI] Der Zweck heiligt die Mittel: "Otto Schily: Mit Hackermethoden gegen Neonazis"
On 2001-04-11 17:50:31 +0200, Florian Weimer wrote:
> Martin Schröder <martin@oneiros.de> writes:
> > On 2001-04-11 09:33:55 +0200, Florian Weimer wrote:
> > > Deutschlands, des Grundgesetzes, da es sich nach den klassischen
> > > Maßstäben um einen Angriffskrieg handelte.
> >
> > Den der Generalbundesanwalt aber nicht für strafbar hält, da er
> > dem "friedlichen Zusammenleben der Völker" diente.
>
> Diese Ansicht kann angesichts der mittlerweile aufgetretenen Probleme
> kaum vertreten werden, fürchte ich. Es haben sich höchstens das
Diese Ansicht _wird_ von den Strafverfolgungsbehörden der
Bundesrepublik Deutschland vertreten. :-(
> > Es gibt gerechte Angriffskriege. :-{
>
> Der Angriffskrieg aus humanitären Gründen existiert demzufolge,
> was man so liest, weder im Völkerrecht noch im internationalen
> Vertragsrecht. Wenn sich die NATO auf übergeordnete Normen beruft, muß
Der GBA sieht das anders. :-(
Gruß
Martin
--
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