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Re: Plaene fuer "Gesetz zur Foerderung des Patentwesens an den Hochschulen" etc



On 26 Apr 2001, at 17:24, PILCH Hartmut wrote:

> - Hochschulangestellte (Professoren) anders als bisher ihre
>   Patentrechte nicht an den Staat abtreten sondern Anteile daran
>   selber besitzen.

Seit wann sind Profs "Angestellte"?

Auch sonst Unfug:

http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html#$ 42

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                           § 42 ArbnErfG 

Besondere Bestimmungen für Erfindungen von Hochschullehrern und 
Hochschulassistenten  

(1) In Abweichung von den Vorschriften der §§ 40 und 41 sind 
Erfindungen von Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen 
Assistenten bei den wissenschaftlichen Hochschulen, die von ihnen in 
dieser Eigenschaft gemacht werden, freie Erfindungen. Die 
Bestimmungen der §§ 18, 19 und 22 sind nicht anzuwenden.  

(2) Hat der Dienstherr für Forschungsarbeiten, die zu der Erfindung 
geführt haben, besondere Mittel aufgewendet, so sind die in Absatz 1 
genannten Personen verpflichtet, die Verwertung der Erfindung dem 
Dienstherrn schriftlich mitzuteilen und ihm auf Verlangen die Art der 
Verwertung und die Höhe des erzielten Entgelts anzugeben. Der 
Dienstherr ist berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Eingang 
der schriftlichen Mitteilung eine angemessene Beteiligung am Ertrage 
der Erfindung zu beanspruchen. Der Ertrag aus dieser Beteiligung darf 
die Höhe der aufgewendeten Mittel nicht übersteigen.  

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Eher gilt wohl das Gegenteil: Hochschulprofessoren und Assistenten 
will man vielleicht ihr Privileg wegnehmen, damit der Staat die von 
diesem Personenkreis erbrachten Erfindungen zu Geld machen kann.

--AHH