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Re: Plaene fuer "Gesetz zur Foerderung des Patentwesens an den Hochschulen" etc
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Plaene fuer "Gesetz zur Foerderung des Patentwesens an den Hochschulen" etc
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 26 Apr 2001 19:24:20 +0200
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On 26 Apr 2001, at 17:24, PILCH Hartmut wrote:
> - Hochschulangestellte (Professoren) anders als bisher ihre
> Patentrechte nicht an den Staat abtreten sondern Anteile daran
> selber besitzen.
Seit wann sind Profs "Angestellte"?
Auch sonst Unfug:
http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html#$ 42
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§ 42 ArbnErfG
Besondere Bestimmungen für Erfindungen von Hochschullehrern und
Hochschulassistenten
(1) In Abweichung von den Vorschriften der §§ 40 und 41 sind
Erfindungen von Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen
Assistenten bei den wissenschaftlichen Hochschulen, die von ihnen in
dieser Eigenschaft gemacht werden, freie Erfindungen. Die
Bestimmungen der §§ 18, 19 und 22 sind nicht anzuwenden.
(2) Hat der Dienstherr für Forschungsarbeiten, die zu der Erfindung
geführt haben, besondere Mittel aufgewendet, so sind die in Absatz 1
genannten Personen verpflichtet, die Verwertung der Erfindung dem
Dienstherrn schriftlich mitzuteilen und ihm auf Verlangen die Art der
Verwertung und die Höhe des erzielten Entgelts anzugeben. Der
Dienstherr ist berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Eingang
der schriftlichen Mitteilung eine angemessene Beteiligung am Ertrage
der Erfindung zu beanspruchen. Der Ertrag aus dieser Beteiligung darf
die Höhe der aufgewendeten Mittel nicht übersteigen.
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Eher gilt wohl das Gegenteil: Hochschulprofessoren und Assistenten
will man vielleicht ihr Privileg wegnehmen, damit der Staat die von
diesem Personenkreis erbrachten Erfindungen zu Geld machen kann.
--AHH