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Re: Plaene fuer "Gesetz zur Foerderung des Patentwesens an den Hochschulen" etc



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

> Auch sonst Unfug:

> (1) In Abweichung von den Vorschriften der §§ 40 und 41 sind 
> Erfindungen von Professoren, Dozenten und wissenschaftlichen 
> Assistenten bei den wissenschaftlichen Hochschulen, die von ihnen in 
> dieser Eigenschaft gemacht werden, freie Erfindungen. Die 
> Bestimmungen der §§ 18, 19 und 22 sind nicht anzuwenden.  

Cool. Wußte ich gar nicht.

> Eher gilt wohl das Gegenteil: Hochschulprofessoren und Assistenten 
> will man vielleicht ihr Privileg wegnehmen, damit der Staat die von 
> diesem Personenkreis erbrachten Erfindungen zu Geld machen kann.

Sieht so aus.