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Re: Akute Gefahr durch "Gesetz zur Förderung desPatentwesens an den Hochschulen"





Heiko Recktenwald wrote:

> > von der Treue zur Verfassung.". Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre
> > bedeutet auch, diese Ergebnisse verbreiten und anwenden zu dürfen.
>
> Dummerweise gibt es aber nicht den Anspruch auf staatliche Finanzierung
> bestimmter Lehrstuehle.

Andersherum: Der Staat hat die Wahl, ob und was er finanziert. Was immer er tut, er muss
es für das Gemeinwohl tun, denn der Staat hat keinen Eigenwert, er existiert nur für die
Menschen, nicht die Menschen für ihn. (GG.§1) Aus diesem Grund müssen auch staatlich
finanzierte Lehrstühle dem Gemeinwohl dienen.

Sie dienen vielleicht noch dem Gemeinwohl, wenn der Staat jetzt forschen lässt auf seine
Kosten, der Bürger aber erst 20 Jahre später auf diese Forschungsergebnisse
zurückgreifen kann. Das wäre eine sehr ineffektive Forschungsphilosophie, aber auch 20
Jahre nach dem Erkenntnisgewinn können diese Erkenntnisse von der Allgemeinheit von
Nutzen sein.

Staatlich finanzierte Leerstühle dienen nicht mehr dem Gemeinwohl, wenn damit nicht die
allgemein nutzbare Erkenntnis finanziert wird, sondern das Verbot allgemein nutzbarer
Erkenntnis.

Es ist symptomatisch für die Wissenschaft, dass unter ähnlichen (wissenschaftlichen)
Bedingungen ähnliche Entdeckungen und Erfindungen gemacht werden. Da wir zum Glück noch
eine relativ gut funktionierende Wissens-Diffusion haben im wissenschaftlichen Bereich.
Damit bestehen ähnliche Bedingungen für alle Wissenschaftler zu ähnlichen Zeiten, damit
werden zu einer bestimmten Zeit ähnliche Erkenntnisse gewonnen und Erfindungen gemacht.
Damit haben wir aber den Fall, dass anzunehmen ist, dass, wenn ein Wissenschaftler eine
Erkenntnis gewinnt, dass das bei einem anderen Wissenschaftler kurz danach oder davor
auch passiert.

Nehmen wir an, der eine Wissenschaftler lebe in Deutschland unter dem neuen
Hochschul-Patent-System, der andere lebe in Frankreich, und Frankreich habe eine
öffentlich finanzierte Wissenschaftskultur, von der auch deutsche Wissenschaftler
profitieren.

Wird nun alles und jedes von deutschen Wissenschaftler patentiert, und gelangt ein
französischer Wissenschaftler unabhängig an die selbe Erkenntnis, so steht jedem in
Deutschland jedem offen, diese Erkenntnis zu nutzen, wenn der französische
Wissenschaftler keinen kommerziellen Wert in einer Patentierung seiner Erkenntnis. Das
wäre zumindest im alten System so. Im neuen System dürfte man die Erkenntnis nicht mehr
nutzen, denn ein deutscher Wissenschaftler hätte im Auftrag des deutschen Staates
bereits für Deutschland die Nutzung dieser Erkenntnis verboten.

Mit der System-Änderung also würde der deutsche Staat deutsche Wissenschaftler dazu
finanzieren, dass alle in Deutschland die auch von anderen gewonnen Erkenntnisse nicht
nutzen dürften. Damit schadet der Staat ganz offensichtlich seinen Bürgern, indem er
Ihnen die Handlungs- und Innovationsfreiheit raubt. Dies dürfte er nur, wenn gegen
diesen gravierender Nachteil ein mindestens ebenso gravierender Vorteil steht. Aber der
ist nicht in Sicht, oder?


>
>
> Komme gerade aus so einer Cryptoausstellung. Nun kann man sagen, dieses
> Zeug mit Zahnraedern ist was ganz anderes als ein Computerprogramm. Aber
> diese Enignas etc waren alle patentiert. Ob die nun drei oder 4 Raeder
> hatten, immer wieder neu.

Nun, Enigma war patentiert, aber ein Automat, der genaus rechnete, aber anders aufgebaut
war, nicht, oder?

>
>
> H.

Xuân.