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=?X-UNKNOWN?Q?Re=3A_Akute_Gefahr_durch_=22Gesetz_zur_F=F6rder?==?X-UNKNOWN?Q?ung_des__Patentwesens_an_den_Hochschulen=22?=



> > von der Treue zur Verfassung.". Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre
> > bedeutet auch, diese Ergebnisse verbreiten und anwenden zu dürfen.
>
> Dummerweise gibt es aber nicht den Anspruch auf staatliche Finanzierung
> bestimmter Lehrstuehle.

Es steht jedem frei, eine private Universitaet zu gruenden und ueber das
Patentlizenzen zu finanzieren, wenn das ein wirtschaftlich gangbares
Modell sein sollte.

Allerdings spricht volkswirtschaftlich sehr viel dafuer, dass der Staat in
Grundlagenforschung und Bildung investiert.  Selbst unter
staatsegositischen (standortpolitischen) Gesichtspunkten macht er dabei
ein gutes Geschaeft, denn das subjektive menschliche Wissen ist, im
Gegensatz zu den objektivierten Informationsguetern, sehr zaehfluessig und
proprietaer.

Ein Gemeinwesen, welches nicht mehr den Willen dazu aufbringt, kollektive
Anstrengungen fuer Grundlagenforschung, Bildung und kulturelle Werte
aufzubringen, ist auf dem Weg in die Drittklassigkeit, und zwar auch im
wirtschaftlichen Wettbewerb.

Wer genauere volkswirtschaftliche Rechnungen dazu haben will, lese Fritz
Machlup, "The Economy of Knowledge Production in the United States".

-phm