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Re: [FYI] Die Rückkehr des Volksempfängers mit anderen Mitteln



Hallo Kristian,

Saturday, May 05, 2001, 10:13:06 AM, you wrote:

> In schulung.lists.fitug-debate you write:

...

> Schliesslich ist eine RC1-CD niemals FSK-geprueft worden und daher
> in Fall fuer den Giftschrank, auch wenn es Bambi im ungeschnittenen
> Original ist.

Tarzan und Arielle (hierzulande ohne Altersbeschraenkung freigegeben)
wurden in manchen Staaten der USA aus den Regalen genommen, weil bei
Tarzans wohl der Lendenschurz zu kurz war, bzw. Arielle wohl auch
etwas zu aufreizend erschien.

> Denn es ist vollkommen unakzeptabel, US-PG und -R-Ratings in
> FSK-Angaben auf deutsche Verhaeltnisse umzurechnen

Da die Bewertungskriterien recht unterschiedlich sind, ist dies auch
nicht 1:1 moeglich. So mancher Film, der bei uns im Vorabendprogramm
laueft, wuerde in den USA bestenfalls in einem Pornokino gezeigt ,)

Ein bekanntes Beispiel ist Kubricks "Eyes Wide Shut", in Deutschland
gibt es ihn als ungeschnittene - besser unmanipulierte - FSK16, in den
USA hingegegen wurde die Orgienszene durch digitale Nachbearbeitung
entschaerft und er ist bist heute in keiner "unzensierten" Fassung er-
haeltlich.

Auf der anderen Seite landen bei uns Filme wegen Gewaltverherrlichung
auf dem Index, die in den USA ein R-Rating bekommen (Wenn man unbe-
dingt nach Extrembeispielen suchen will, findet man sogar Filme, die
hierzulande beschlagnahmt sind, in Holland oder Skandinavien aber
schon von 16jaehrigen legal gekauft werden koennen.)

Bei Licht betrachtet ist das System der MPAA aber keinesfalls besser
(oder gar strenger, wie im Ursprungsartikel bei telepolis behauptet),
im Gegenteil, was die ursprüngliche Intention des Jugendschutzes
angeht, hat es sogar Nachteile (Von der in den USA scheinbar allge-
genwaertigen Doppelmoral noch ganz zu schweigen). Und das explizit
dargestellte Gewaltverherrlichung fuer Jugendliche weit schaedlicher
sein _kann_ als eine nackte Brust wird wohl kaum jemand ernsthaft
bestreiten wollen.

Für Handel und Filmwirtschaft würde eine Angleichung, bzw. faktisch
dann extreme Lockerung der Bestimmungen - wohlgemerkt, von Übertrag-
barkeit "fremder" Ratings ist seitens der Lobbyisten keine Rede - im
Binnenmarkt(!) ("regionales Lizenz/Verbreitungsgebiet") einige Vortei-
le bringen. Kein Wunder also, dass die SPIO auf diesem Gebiet recht
aktiv ist [1]. Natuerlich nicht nur im eigenen Interessen, sondern zum
Wohle der Menschheit:

"Eine derartige Regelung würde das Erziehungsrecht der Eltern stärken
und deutlich machen, dass staatlicher Jugendschutz Grenzen hat, wo er
das Elternrecht tangiert."

Sorry, fuer mich klingt das recht verlogen. Vielleicht habe ich in den
letzten Jahren aber auch einfach zuviele negative Erfahrungen mit der
Wahrnehmung von Erziehungsrechten durch Eltern und dem Interesse von
Jugendlichen an fuer sie ungeeigneten Filmen gemacht.

> (genau das propagiert jedoch z.B. Picsrules - regulative
> Schizophrenie, wenn es wettbewerbsrechtlich in den Kram passt).

Vergleichbare Mechanismen gibt es uebrigens auch im GjSM. Weitgehend
inhaltsgleiche Fassungen von bei uns indizierten Filmen - also auch
und gerade welche aus den Ausland - sind hierzulande automatisch in-
diziert.

Sonst ACK. Wettbewerbrechtlich steht die GVU - die nichts anderes als
eine Interessenvertretung der Filmindustrie ist - auf recht wackligen
Fuessen, beim JÖSchG bzw. GjSM hat man weit bessere Hebel. Letztend-
lich geht es NUR um den eigenen Umsatz, leider.


MfG
 Olaf, ./fx3

[1] Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, siehe:
    http://www.spio.de/jugend.pdf
 
-- 
Best regards,
 Joerg-Olaf                            mailto:js@fx3.de