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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten



On Thu, May 10, 2001 at 04:45:51PM +0200, Guenther H. Merkens wrote:
> On Thu, 10 May 2001 07:22:27 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke wrote:
> >Der Unterschied ist einfach: UBE ist unverlangte Massensendung und UCE ist
> >unverlangte Werbung.
> >
> >Es hat nicht mit Weltbildern oder Political Correctness zu tun. Es ist
> >einfach ein Mißbrauch von Ressourcen, der bei Fax schon länger als
> >unzulässig eingestuft wurde.
> 
> Im geschäftlichen Verkehr ja, UBE fällt da nicht drunter.
> Überhaupt ist dem Grossteil des SPAM mit juristischen Mitteln
> nicht beizukommen, weil es international kaum eine Handhabe gibt.

Das Recht an meinem Ohr gibt es noch nicht. Das Recht am
FITUG-Ohr auch nicht. Damit ist es keine Unterdrückung von
Meinung. Mit Deiner Meinung müsste jeder das Recht haben,
jederzeit im Fernsehen auftreten zu dürfen. Dieses Recht
existiert bekanntlich nicht. Das Recht am Informationskanal ist
vom Bundesverfassungsgericht gerade ausgeschlossen worden. 

Warum kostet Werbung im Fernsehen den Werbenden soviel Geld?

Weder Deine philosophischen, noch Deine rechtlichen und
technischen Grundlagen und daraus abgeleiteten Argumente 
sind überzeugend. Insbesondere die Inkonsistenz  der Grundlagen
und Grundanahmen führt dann zu abenteuerlichen Schlüssen.

Wenn jemand UBE und UCE haben will, dann wird er sicherlich einen
Provider finden, der ihm das liefert, vorausgesetzt er zahlt
genug, um den Koordinationsaufwand und die Ressourcen
abzugleichen. Es ist also keine Unterdrückung von Meinung. Ich
sage ja nicht dem Sender, er solle nicht senden. Ich sage als
Empfänger, ich will nicht empfangen. 

Wer etwas anderes will, der darf den Fernseher nicht mehr aus
machen und auch nicht mehr pinkeln gehen, weil er unter Umständen
die Meinung aus dem Fernsehen unterdrückt.

Gruss

Rigo