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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten



On Thu, 10 May 2001 21:11:53 +0200, Rigo Wenning wrote:

>On Thu, May 10, 2001 at 04:45:51PM +0200, Guenther H. Merkens wrote:
>> On Thu, 10 May 2001 10:32:59 +0200, Gert Doering wrote:
>> Wenn der Satzungszweck als schriftlich fixierter Konsens über die
>> gemeinsamen Ziele der Mitglieder Dir nicht bekannt ist, dann
>> kostet mich Dein Verweis auf solch informelle Regeln ein müdes
>> Lächeln. Du erinnerst Dich, dass mein Kritikpunkt sich auch auf
>> solche bei Bedarf aus der Tasche gezauberten ad-hoc-Regeln bezog?
>
>Satzungszweck ist nicht die Verteilung von SPAM. Dafür wollen wir
>keine Ressourcen ausgeben. Wir geben ein objektives Kriterium
>vor, indem wir die Listenadresse im CC oder TO haben wollen. Wenn
>Du von INHALTLICH redest, meinst Du eine subjektive Entscheidung
>oder zumindest eine Allusion an eine subjektive Entscheidung.
>Diese findet gerade nicht statt. 

Es geht mir nicht um das 'ob', sondern um das 'warum' und habe
dies sehr ausführlich dargelegt.

>Dazu braucht es keinen RFC. Ziel eines RFC ist die
>Interoperabilität. Diese steht hier nicht in Frage, denn überall
>dort, wo es keinen RFC gibt, kann man nicht gebunden sein. Es ist
>alles erlaubt, was nicht verboten ist und nicht umgekehrt alles
>verboten, was nicht in einem RFC steht.

In meinem von Dir zitierten Text steht nichts von einem RFC.

>Übrigens ist die konkrete Ausformung des Vereinszwecks Sache der
>Vereinsmitglieder. Du kannst also mit dem Vereinszweck gar nicht
>argumentieren, weil Dir die Definitionsmacht vollkommen fehlt. 

Ich kann immerhin feststellen, dass der ganze Vereinszweck
Gründungsmitgliedern nicht bekannt war.

>Falls Du der Meinung bist, wir würden etwas vollkommen anderes
>als machen als
><quote>
>Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen
>Medien in die Gesellschaft, die Aufklärung über Techniken,
>Risiken und Gefahren dieser Medien, sowie die Wahrung der
>Menschenrechte und des Verbraucherschutzes in Computernetzen.
>Durch die genannten Zwecke sollen Kultur, Bildung und
>Wissenschaft gefördert werden.
></quote>

Immerhin ist es gut, dass auf diese Art und Weise der Zweck mal
bekanntgegeben wird. Vielleicht hat das ja einen Einfluss auf die
künftige Arbeit des Vereins.

>und nun Bananen verkaufen, dann müsstest Du wohl einen Antrag an
>das Amtsgericht München richten, wo unser Verein eingetragen ist. 

Zunächst habe ich mich an den Vorstand gewendet, der nicht gerade
besonders souverän reagiert hat. Eine offizielle Stellungnahme -
die zitierfähig wäre - gibt es bis heute nicht.

>Allerdings dürftest Du Schwierigkeiten mit der Aktivlegitimation
>bekommen.

Was den Gemeinnutz angeht, ist per definitionem jeder
aktivlegitimiert, ansonsten hört sich das nach plumper
Provokation an und impliziert, dass materiellrechtlich Vorgehen
durch andere Instanzen gerechtfertigt ist. Wenn ein Verein
(bestimmte) Satzungsziele nicht verfolgt, sollte das in erster
Linie vom Vorstand, der dafür verantwortlich ist, abgestellt
werden. Findet die Satzung bei einer Mehrheit keine Zusztimmung
mehr, sollte sie geändert werden.

Gruss,

-gm