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Re: Anfaenge inhaltlicher Kontrolle von Nachrichten
Moins,
Guenther H. Merkens schrieb am 11. Mai 2001:
> >Übrigens ist die konkrete Ausformung des Vereinszwecks Sache der
> >Vereinsmitglieder. Du kannst also mit dem Vereinszweck gar nicht
> >argumentieren, weil Dir die Definitionsmacht vollkommen fehlt.
>
> Ich kann immerhin feststellen, dass der ganze Vereinszweck
> Gründungsmitgliedern nicht bekannt war.
Ich denke der ist den Gruendungsmitgliedern durchaus bekannt,
schliesslich haben sie diesen gegruendet.
> >und nun Bananen verkaufen, dann müsstest Du wohl einen Antrag an
> >das Amtsgericht München richten, wo unser Verein eingetragen ist.
>
> Zunächst habe ich mich an den Vorstand gewendet, der nicht gerade
> besonders souverän reagiert hat. Eine offizielle Stellungnahme -
> die zitierfähig wäre - gibt es bis heute nicht.
Ich kann in meinem Mailarchiv keinerlei Anfrage von Dir an
vorstand@fitug.de sehen.
> durch andere Instanzen gerechtfertigt ist. Wenn ein Verein
> (bestimmte) Satzungsziele nicht verfolgt, sollte das in erster
> Linie vom Vorstand, der dafür verantwortlich ist, abgestellt
> werden. Findet die Satzung bei einer Mehrheit keine Zusztimmung
> mehr, sollte sie geändert werden.
Dann schlage ich Dir folgendes vor:
- Werde Mitglied
- Gehe zur naechsten Mitgliederversammlung
- Stelle einen Antrag auf Aenderung der Satzung
- Fuehre die Wahl durch.
Ciao, Hanno
--
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