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Re: heise online: TKUeV: Die Innere Sicherheit wird teuer



> Der Leiter der Zentralstelle für organisiertes Verbrechen bei der
> Generalstaatsanwaltschaft Celle, Hans-Dieter Jeserich, fordert von den
> Mobilfunkbetreibern höhere Investitionen in ihre technische Infrastruktur.

Der hat eigentlich nur die hohen Investitionen, die die TKUeV den
Betreibern aufbuerdet, ins Verhaeltnis gesetzt zu den hohen Gewinnen
dieser Unternehmungen, wobei er auch auf die UMTS Lizenz Versteigerungen 
verwies. Dieser Punkt wurde von den Betreibern erstaunlicherweise
insgesamt ohne grosses Murren geschluckt. Trotz vereinzelter Kritik.

> Künftig müsse es möglich sein, die IMEI-Gerätenummer eines Mobiltelefons

Ob das moeglich sei oder nicht, wurde kurz diskutiert. Es wurde behauptet,
es gaebe haeufig keine eindeutig einem Geraet zuzuordnende Nummer, deshalb
wuerden bei so einer Vorgehensweise zu viele Telephone "ueberwacht".

Notwendig ist so eine Zuordnung wohl bei prepaid Karten.

Schwachstelle ist, wenn Telephonunternehmen Karte und Telephon ohne
Personalienaufnahme verkaufen. Sozusagen anonyme Telephone in den Verkehr
bringen. Aepfel und Birnen werden ja auch ohne Personalausweis verkauft.
Wirtschaftlich macht eine Identifizierung des Kaeufers keinen Sinn.
Ob es moeglich ist, den Telephonunternehmen den Verkauf solcher anonymen
Telephone zu verbieten, wurde kurz diskutiert. Unmoeglich sei es wohl
nicht. Es kaeme aber auf die Begruendung an.

> für eine gerätebezogene Überwachung zu ermitteln und den Standort von
> Handys festzustellen, auch wenn mit diesen gerade nicht telefoniert werde,
> sagte Jeserich auf einer Tageskonferenz zur neuen

So ist nun mal die Rechtsprechung des BGH. 

Dass es Telephonueberwachung erst seit 1968 gibt haengt wohl auch damit
zusammen, dass die Bundesrepublik erst zu diesem Zeitpunkt auf diesem
Gebiet souveraen wurde. Vorher haben nur die Allierten, also die
Besatzungsmaechte in ihren jeweiligen Zonen, abgehoert. Ohne
bundesdeutsche Rechtsgrundlage. Damals waren Telephone auch noch nicht so
verbreitet, wie sie es heute sind.

10 Emailadressen sollen es im letzten Jahr gewesen sein, die ueberwacht
wurden. Rechtsgrundlage: Strafprozessordnung. An dieser Rechtsgrundlage
wird sich auch kuenftig nichts aendern. Allerdings wird man davon kuenftig
vielleicht haeufiger Gebrauch machen.

Was ich etwas herb fand, war, dass es die Vorstellung gab, dass auch
auslaendische "Bedarfstraeger" in .de abhoeren koennen sollen.
Und dass man das, was da fuers Internet geplant wird, nicht
"Ueberwachungsinfrastruktur" nennen sollte. "Deutsches Karnivore" empfand
der Ministerialbeamte auch als Beleidigung. Obwohl doch Karnivore eher ein
vergleichsweise harmloses System ist.

Die Gegenargumente waren insgesamt eher duemmlich. PGP, IPSEC etc. 
Ob bzw. inwieweit es Ueberwachung ueberhaupt bringt, soll eine Studie
zeigen, an der allerdings schon jetzt methodische Kritik geuebt wurde.

Vielleicht ist ja die ganze Ueberwacherei, trotz vereinzelter Treffer,
vor allem ein Machtspielchen. Bullen sind eben so. Herr Jeserich aus
Celle war allerdings recht nett.

H.