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Patentguru: "EU-Kommission favorisiert BGH-Linie"



Unter

   http://legamedia.net/nl/nl.php3?nl=1f5e387b0ecee7ab6e4aefb62f6e3a53

findet sich ein Artikel eines Unternehmensberaters in Sachen Patente ueber
die aktuelle Swpat-Situation.  Er meint, die EU-Kommission werde eine eher
"restriktive" Richtlinie vorschlagen, die sich an der aktuellen
BGH-Rechtsprechung orientieren werde.  Wenn BPatG gemeint waere, waere das
kein Widerspruch.  Aber so genau weiss der britische Autor wohl nicht
bescheid.

Die britische "E-Ministerin" Hewitt wird auch mit der Aussage zitiert, nur
"technische Programme", naemlich solche zur Steuerung von
Werkzeugmaschinen, sollten patentierbar sein, nicht aber "untechnische
Programme", naemlich solche zur Grammatikpruefung.

Das wuerde auf eine Rueckkehr zur inhaerent unstabilen Situation der
BGH-Rechtsprechung von 1991 andeuten:

	"technisches Programm": BGH-Entscheidung "Seitenpuffer"
	"untechnisches Programm": BGH-Entsch "Chinesische Schriftzeichen"

D.h. die EU-Kommission moechte gerne "um der Rechtssicherheit willen" fuer
ein "eindeutiges Jein" optieren.

Politisch ist das sicherlich guenstig, und mehrere europaeische
Regierungen bezahlen Studien, die ihnen Entscheidungsspielraum fuer ein
solches Jein schaffen sollen.  Politiker scheuen Entscheidungen, und die
Rechtsprechung freut sich ueber den daraus resultierenden Machtzuwachs.

Eine wirklich konsistente Position ist in den BGH/BPatG-Urteilen von
1973-81 zu finden.  In hoechstem Masse wohl im BPatG-Urteil
"Antiblockiersystem" von 1978.  Wer wirklich Rechtsunsicherheit vermindern
statt vermehren will, koennte dort ansetzen.  Aber das will ja niemand. Es
geht im Gegenteil darum, den Handlungsspielraum des EPA/BGH zu erhalten
und zu vergroessern.  Das BPatG-Urteil von 1978 war so klar, dass den
damaligen Patentjuristen Angst und bange wurde.  Als der BGH dieses Urteil
1980 widerrief, bewegte er sich zwar noch immer auf dem Boden eines klaren
Technikbegriffes, aber er oeffnete der Patentjuristengemeinde erneuten
Spielraum fuer einen Schlitterkurs, der dann spaeter beschritten wurde.
Der Kommentator Einsenfuehr in

	http://swpat.ffii.org/vreji/papri/grur-bgh-abs80/

bemerkt daher auch, das "Aufatmen" in Patentjuristenkreisen sei
"unueberhoerbar" gewesen.  Sobald die EU-Kommission einen "dynamischen
Technikbegriff" in EU-Recht giesst, wird sich ein aehnliches Aufatmen
vernehmen lassen.  Die Rechtsunsicherheit und damit der Handlungsspielraum
der Patentjuristen bleibt dann naemlich voll erhalten.

Mehr dazu unter

	Swpat-Konsultationsfragen, Stichwort: "dynamischer Technikbegriff"
	http://swpat.ffii.org/stidi/

--
Hartmut Pilch
FFII e.V.                                        http://www.ffii.org/
Fuer ein Softwarepatentfreies Europa   http://petition.eurolinux.org/