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[FYI] BGH: Gattungsbegriffe als Domainnamen frei



http://www.heise.de/newsticker/data/cp-17.05.01-000/

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BGH: Gattungsbegriffe als Domainnamen frei  

Gattungsbegriffe sind als Domainnamen grundsätzlich frei verwendbar. 
Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in 
Karlsruhe heute einer langen Serie von Streitigkeiten um Internet-
Adressen ein Ende gesetzt. Als Maßstab legte das oberste deutsche 
Zivilgericht einmal mehr das Leitbild des "mündigen" Verbrauchers zu 
Grunde: Der durchschnittlich unterrichtete und verständige Bürger 
wisse in der Regel, dass es sich bei der mit einem Gattungsbegriff 
bezeichneten Website nicht um das alleinige Angebot handele.  

Anders, so die Richter, sei aber bei einer möglichen Irreführung des 
Verbrauchers durch den generischen Domainnamen zu entscheiden. Dieser 
Frage sei das Oberlandesgericht Hamburg im konkreten Streitfall 
mitwohnzentrale.de, der zur Entscheidung anstand, nicht genügend 
nachgegangen. Der Fall wurde an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. 
Sie muss jetzt erneut prüfen, ob die Verwendung dieses Domainnamens 
durch den Ring Europäischer Mitwohnzentralen (REM) zulässig ist. 
Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Gefahr der 
Irreführung besteht, so könnte dem REM auferlegt werden, auf seiner 
Website darauf hinzuweisen, dass es sich bei seinem Angebot nicht um 
das einzige dieser Art handelt.  

Wenn bestimmte generische Namen freigehalten werden sollen, etwa 
Branchenbezeichnungen für entsprechende Portale, ist erst einmal der 
Gesetzgeber gefragt. Bisher bestehe dafür keine gesetzliche 
Grundlage, so der BGH.  

In einem weiteren Verfahren urteilte der Bundesgerichtshof heute, 
inwieweit die Registrierungsstelle für Domainnamen (DENIC) zur 
Prüfung von Rechten Dritter bei der Registrierung verpflichtet ist. 
Dies ist dem Urteil zufolge nur bei einer ganz offensichtlichen 
Verletzung der Fall, etwa wenn ein rechtskräftiger Titel oder eine 
vergleichbare Rechtsposition vorliegt. Die Klägerin in diesem 
Rechtsstreit, die Frankfurter Messe Ambiente, unterlag mit ihrem 
Begehren, der DENIC eine weiter gehende Verpflichtung aufzuerlegen. 
(Tim Gerber)/ (cp/c't)  

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