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Re: [ox] Re: Swpat durch die Hintertuer



In einer eMail vom 21.05.01 15:58:21 (MEZ) - Mitteleurop. Sommerzeit schreibt 
phm@a2e.de:

> Wuerde die Justiz stur an den ihr vorgegebenen Gesetzen festhalten und
>  sich auf eine moeglichst widerspruchsarme Auslegung beschraenken, so
>  koennte sie den Gesetzgeber zwingen, seine Aufgabe wahrzunehmen.
>  
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass, wenn sich die Justiz nur stur an die 
Gesetze halten würde, wir heute noch den § 218 in seiner alten Form, den § 
175 (Homosexualitätsparagraph) und den Kuppeleiparagraph usw. hätten. Also 
das kann's ja nun auch nicht sein. 

Kurt-Werner Pörtner