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Re: Re-2: Swpat durch die Hintertuer



> Beispiel (1): Irgendwo fordert ein Gesetz "unverzüglich". Was ist das? 

Ein relativ schlechtes Beispiel denn "unverzueglich" heisst einfach "ohne
Verzug", "ohne schuldhaftes Zoegern". In Minuten oder Sekunden kann mans
nicht sagen, es kommt auf den Zusammenhang an. Rechtsfortbildung waere es,
dies mit einer Zeitangabe gleichzusetzen. Praktisch waere so eine
Zeitangabe schon, fuer den Verkaeufer etwa, wenn er danach sicher sein
koennte, dass der Kaeufer nicht mehr wegen Irrtums anficht, waere aber
nicht "sachgerecht". Das fuehrt uns aber auch nicht weiter in der Frage,
was ein "sachgerechtes" Patentrecht waere.