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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



apfeiffer@beetz.com writes:
> >PA Pfeiffer iterierte zum 10xn-ten mal:
> > ...
> ...
> Spätestens wenn jemand damit Knete verdienen will, wird's materiell,...

Ivh vermute, dass darf als aeusserst praegnante Kurzzusammenfassung eines
Ihrer Argumentation zugrundeliegenden Denkaxioms verstanden werden.

ceterum censeo et consentio:
> > ...
> >Diese Behauptung haben wir hier schon oft widerlegt.

Gruss,
Andreas Leue