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Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen



On 23 May 2001, at 17:13, PILCH Hartmut wrote:

> Weise auszulegen, wie BGH und BPatG das um 1980 taten (und z.T. bis
> heute tun), und niemand kann sich dann beklagen, seines Eigentums
> verlustig gegangen zu sein.  Ebenso waere es moeglich, im Rahmen des
> PatG die Anforderungen an die "erfinderische Taetigkeit" strenger zu
> fassen und dadurch allerlei Patente zu entwerten.

Der BGH _setzt_ ja niemals Recht, sondern er hat, wie es so schoen 
heisst, _fuer Recht erkannt_, auch wenn es eine einhundertachtzig 
Grad Wendung der Rechtsprechung darstellt ...

Alle anderen Behoerden und niederen Gerichte, die vorher anders 
verfahren haben, hatten sich damals in ihrer jeweiligen 
Rechtserkenntnis eben geirrt. Und im Zweifel hatten alle anderen eben 
die bisherige Rechtsprechung des BGH missverstanden usw. usf.

So oder so aehnlich ist wohl die Doktrin.

--AHH