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Re: Swpat durch die Hintertuer



> > > Vollstreckung auslandischer Urteile ist an sich nichts besonderes.
> > 
> > Die Frage ist aber, ob der Vorbehalt des "ordre public"
> > aufgegeben wird und dann in DE punitive damages von mehreren
> 
> Aber soweit sind wir doch noch nicht ;-)

Soweit ersichtlich steht das deutsche Zivilprozessrecht gar nicht zur
Debatte.