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Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen



> AHH schrieb:
> 
> > Erst _nachdem_ der Einzelne dadurch in die Lage versetzt worden ist,
> > ein absolutes Recht oder eine entsprechende Antwartschaft zu
> > erwerben, greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Ein einmal
> > gewaehrtes Patent darf dem Inhaber ausserhalb der Spielregeln des
> > PatG zum Anmeldezeitpunkt ebensowenig ohne Gueterabwaegung mit Art.
> > 14 GG wieder weggenommen werden wie z.B. ein Rentenanspruch.
> 
> Wobei vermutlich nicht auszuschliessen ist, dass die Spielregeln spaeter
> einmal von der Rechtsprechung anders gehandhabt werden.  Solange die

AHH hat darauf aufmerksam gemacht, dass das "geistige Eigentum" etwas ist,
was der Staat im Bereich von Patenten, ganz anders noch im Bereich des
Urheberrechtes, von einem Verleihungsakt abhaengig macht. Im Bereich der
Urheberrechte kann man IMHO schon von einem "geistigen Eigentum" sprechen,
an dem was der Urheber geschaffen hat, dem "geistigen Werk". Da kann man
heute fast so naturrechtlich argumentieren wie beim Eigentum an Sachen.
Bei aller Kritik am naturrechtlichen Denken.

Schliesslich klebt der Diebstahl nicht am Fahrrad sondern ist Teil der
Staatlichkeit. Aber wir leben ja auch nicht mehr im Naturzustand.

Man kann hier auch noch die kontinentale und die angelsaechsiche
Sichtweise unterscheiden, obwohl das heute wohl kaum mehr praktische
Bedeutung hat. Die Rechte der Autoren, die Rechte der Drucker, bis hin zur
"Pressfreiheit". Auf dem Kontinent regiert der Autor, wobei Rigo sicher
erklaeren koennte, wo das herkommt. Gibt es sowas wie das "geistige
Eigentum", als Schlagwort, auch in Amerika ?

H.

Denke mal, das "geistige Eigentum" ist Teil der franzoesichern Revolution.
Weiss es jemand genauer ?