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Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen



Dies ist nach herrschender Rechtsprechung eindeutig falsch! Auch wenn Ihnen
dies nicht paßt. Das für diese Frage letzlich zuständige
Bundesverfassungsrechicht ist jedenfalls dieser Auffassung.

    So:    BVerfG 10.05.00 - 1 BvR 1864/95, GRUR 2001, 43ff.

Hier heißt es wörtlich: "In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, dass
das vom Urheber geschaffene Werk und die darin verkörperte Leistung Eigentum
i.S. des Art 14 I 1 GG sind, dass aus seiner verfassungsrechtlichen
Gewährleistung dem Urheber die Befugnis erwächst, dieses 'geistige' Eigentum
wirtschaftlich zu nutzen, und dass dem Gesetzgeber im Rahmen des
Regelungsauftrages nach Art. 14 I 2 GG die Aufgabe obliegt, sachgerechte
Maßstäbe festzulegen, die eine der Natur und sozialen Bedeutung des Rechts
entsprechende Nutzung und angemessene Verwertung sicherstellen (vgl. BVerfGE
31, 229 [238ff.]=NJW 1971, 2163; BVerfGE 49,382 [392]=NJW 1979, 2029). Diese
Grundsätze gelten entsprechend für das Patentrecht (vgl. BVerfGE 36, 281
[290f.]: für das technische Urheberrecht des Erfinders, das noch nicht zum
Patent erstarkt ist.)"

Dr.Harald Springorum, Dipl.-Inform.
Patentanwalt


----- Original Message -----
From: "Tom" <tom@lemuria.org>
To: "PILCH Hartmut" <phm@a2e.de>
Cc: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>; <debate@fitug.de>; <swpat@ffii.org>
Sent: Wednesday, May 23, 2001 6:37 PM
Subject: Re: Eigentum an Rechtstiteln, nicht Ideen


> > AHH schrieb:
> >
> > > Erst _nachdem_ der Einzelne dadurch in die Lage versetzt worden ist,
> > > ein absolutes Recht oder eine entsprechende Antwartschaft zu
> > > erwerben, greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Ein einmal
> > > gewaehrtes Patent darf dem Inhaber ausserhalb der Spielregeln des
> > > PatG zum Anmeldezeitpunkt ebensowenig ohne Gueterabwaegung mit Art.
> > > 14 GG wieder weggenommen werden wie z.B. ein Rentenanspruch.
>
> STOP - brrrr!
>
> patente sind KEIN eigentum und damit nicht von Art. 14 abgedeckt.
> genauso wie urheberrecht sind sie zeitlich befristete staatlich
> vergebene monopolrechte.
> die inhaber dieser rechte, besonders jene die viele davon gesammelt
> haben, versuchen gerne mit buzzwords wie "Intellectual Property" den
> unterschied zu verwischen.
>
> uebrigens ist auch ein rentenanspruch kein eigentum, sondern eben ein
> anspruch.
>
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