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Re: Allmendentragoedie und Parzellentragoedie



> Der Begriff "geistiges Eigentum" hat noch einen anderen Bug.
> Er suggiert eine Parallele zu physischem Eigentum in dem Sinne,
> dass die monopolistische Verfuegungsgewalt ueber den fraglichen
> Gegenstand unbefristet waere. 

Wie ist das denn beim Sacheigentum ?

IMHO geht es bei dem Begriff eher darum, dass man einen Anspruch
formuliert. Naturrechtlich. Also politisch. Wobei man dann sehr schoen
sehen kann, wie schwierig das in der Praxis ist.