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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung
On Mon, May 28, 2001 at 09:38:08AM +0200, PILCH Hartmut wrote:
> Vielleicht sollte man das tatsaechlich angehen. Allerdings ist es nicht
> unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die Gesetzestreue anderer Gerichte
> zu ueberpruefen.
Hartmut, es ist die unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die
Verfassungstreue der Gerichte zu überprüfen. Das haben sie
vielfach getan, vor allem in den fünfziger Jahren gegen die
Nazi-Richter, die man einfach übernommen hat. Dazu muss
allerdings erst der Instanzenzug durchschritten sein..
Allerdings hat das BVerfG nur die eine Macht, seine
Entscheidungen durchzusetzen: Uns alle. Bisher hat das
funktioniert.
Gruss
Rigo