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Swpat und BVerfG



> > Vielleicht sollte man das tatsaechlich angehen.  Allerdings ist es nicht
> > unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die Gesetzestreue anderer Gerichte
> > zu ueberpruefen.
>
> Hartmut, es ist die unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die
> Verfassungstreue der Gerichte zu überprüfen. Das haben sie
> vielfach getan, vor allem in den fünfziger Jahren gegen die
> Nazi-Richter, die man einfach übernommen hat. Dazu muss
> allerdings erst der Instanzenzug durchschritten sein..

D.h. man muesste z.B. gegen ein Swpat Einspruch wegen mangelnder
Technizitaet / unzulaessiger Patentierungsgegenstaende erheben und bis zum
BGH durchprozessieren, um dann eventuell noch die Verfassungskonformitaet
gewisser BGH-Grundsatzentscheidungen in Zweifel zu ziehen.

Mit dem Moment, wo direkt gegen mich ein BGH-Beschluss ergangen ist, kann
ich wohl auch erstmalig eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Angenenommen eine Bundestagsfraktion wuerde ein Normenkontrollverfahren
gegen gewisse BGH-Doktrinen anstrengen, so bestuende zunaechst die
Schwierigkeit, ob eine solche Doktrin als "Norm" im Sinne dieses
Verfahrens gilt oder ob ich nicht gegen genau die Paragraphen dees PatG
klagen muesste, die ich eigentlich gegen den BGH durchsetzen will.

> Allerdings hat das BVerfG nur die eine Macht, seine Entscheidungen
> durchzusetzen: Uns alle. Bisher hat das funktioniert.

Daraus scheint ja tatsaechlich eine Art Pflicht zu erwachsen, diesen Weg
wenigstens zu versuchen.  Was man nicht pflegt, verkuemmert.

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
78600 Unterschriften gegen Logikpatente: http://petition.eurolinux.org/