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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung
- To: Rigo Wenning <rigo@fitug.de>
- Subject: Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Mon, 28 May 2001 15:23:18 +0200 (CEST)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <20010528110337.A653@w3.org>
- Sender: owner-debate@fitug.de
> > Vielleicht sollte man das tatsaechlich angehen. Allerdings ist es nicht
> > unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die Gesetzestreue anderer Gerichte
> > zu ueberpruefen.
>
> Hartmut, es ist die unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die
> Verfassungstreue der Gerichte zu überprüfen. Das haben sie
> vielfach getan, vor allem in den fünfziger Jahren gegen die
> Nazi-Richter, die man einfach übernommen hat. Dazu muss
> allerdings erst der Instanzenzug durchschritten sein..
Und all die kleinen Nazis am Amtsgericht heute...
Gesetzesanwendung als solche haben sie allerdings nicht zu ueberpruefen
und schon Heinemann sagte "Ich liebe meine Frau"