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Re: Gesetzesauslegung vs Rechtsfortbildung



> > Hartmut, es ist die unmittelbare Aufgabe des BVerfG, die
> > Verfassungstreue der Gerichte zu überprüfen. Das haben sie
> > vielfach getan, vor allem in den fünfziger Jahren gegen die
> > Nazi-Richter, die man einfach übernommen hat. Dazu muss
> > allerdings erst der Instanzenzug durchschritten sein..
...
> Gesetzesanwendung als solche haben sie allerdings nicht zu ueberpruefen
> und schon Heinemann sagte "Ich liebe meine Frau"

Es gibt ja immerhin auf Verfassungsebene Grundsaetze wie den der
Gewaltenteilung und damit zusammenhaengend der Unabhaengigkeit und
Gesetzestreue der Richter.  Im PatG-Kommentar von Benkard las ich, dass
der Richter nur dem Gesetz verpflichtet ist und es gegen Weisungen und
Einfluesterungen aller Art zu verteidigen hat.  Im PatG selbst ist ein
Paragraph dazu enthalten.

Nachdem das BVerfG bei der Rechtsfortbildung oft so kreativ ist, kann ich
mir kaum vorstellen, dass die nicht an dieser Stelle Angriffspunkte
finden, wenn sie das wollen.  Etwa: Aushebelung von
Freihaltungsbeduerfnissen und Gewaltenteilung.  Die Swpat-Politik des EPA
erinnert auch ein wenig an den Eunuchen Zhao Gao (der dem Hirsch als Pferd
ausgab und dadurch Macht erlangte):  wenn unsere Politiker sich diesmal
um Narren halten lassen (wie bisher geschehen), geht die Macht endgueltig
an das EPA ueber.

Gerade auf der Verfassungsebene es ja wohl notwendig, den Schleier der
juristischen Konstruktion zu durchreissen und zur Verfassungswirklichkeit
vorzudringen.

--
Hartmut Pilch                                      http://phm.ffii.org/
Pflege statt Pluenderung der Informationsallmende: http://www.ffii.org/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation:   http://swpat.ffii.org/
78600 Unterschriften gegen Logikpatente: http://petition.eurolinux.org/