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Re: Rechtsfortbildung von "Walzstabteilung" zu "Logikverifikation" ?





PILCH Hartmut wrote:

> [...]
> Aus GRUR erfährt man, der Senat sei der Meinung
>
>      Es gehöre
>      aber auch zu den durch die Rspr. des Senats noch zum Patentgesetz
>      1968 herausgearbeiteten Grundsätzen, daß der Technikbegriff des
>      Patentrechts nicht statisch, d.h. nicht ein für allemal feststehend
>      verstanden werden könne. Er sei vielmehr Modifikationen zugänglich,
>      sofern die technologische Entwicklung und ein daran angepaßter
>      effektiver Patentschutz dies erfoderten (vgl. BGH GRUR 1969, 672,
>      675 - "Rote Taube"). Jedenfalls für zum Patent angemeldete
>      Neuerungen auf dem technischen Gebiet der Herstellung von
>      (Silicium-)Chips sei diese Notwendigkeit anzuerkennen.
> [...]

Ist vielleicht da eine menschliche Verwechslung zwischen "technologisch" und
"technisch" vorgekommen? Wenn die Technik sich erweitert, könne der Technik-Begriff
dementsprechend erweitert werden, aber nicht notwendigerweise wenn sich die
Technologie erweitert. Erweitert sich die Technologie, so könne der
Technologie-Begriff dementsprechend erweitert werden.

Das ist natürlich eine Zirkular-Definition, denn wenn sich die Technik erweitert, dann
ist die Erweiterung bereits technisch, und braucht nicht erst im Nachhinein durch eine
Erweiterung des Technik-Begriffs technisch gemacht werden. Wäre es aber anders
tatsächlich so, dass der Technik-Begriff abhängig ist von der Technologie, dann müsste
Technizität eben nicht über den unmittelbaren Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur
Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges, sondern über die Technologie definiert
werden. Eine solche Definition habe ich aber noch nicht gesehen, gibt es eine?

Xuân.