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Re-2: Swpat: Kritik an Lutterbeck, Horns & Co



>>>Das was durch Art 52(3) erklaert wird, kann man genauso gut in Kommentare
>>>oder Pruefungsrichtlinien schreiben.
>>
>> Unser Recht wird durch Gesetze der Legislativen gesetzt.
>> Verordnungen der Exekutive, Richtersprüche oder Kommentare sind
>> subsidiär dazu, stehen DARUNTER und haben den Auftrag, das Recht
>> anzuwenden. Es ist nicht möglich, Gesetz durch Kommentar zu ersetzen.
>
>Sagen Sie das mal dem EPA.
>
>Das schlug letztes Jahr vor, praktisch ganzen Art 52 durch eine kurze
>Floskel aus TRIPS Art 27 zu ersetzen und den Rest, einschliesslich des von
>Ihnen so heftig verteidigten Abs. 3, in die Pruefungsrichtlinien zu
>uebertragen.

Wie sie sagen: vorgeschlagen, aber sonst nix. Ansonsten geht alles seinen richtigen
Gang. Vorschlagen wird man ja dürfen, oder? Sie schlagen ja auch das ein oder andere vor, und ich
sage doch dazu nur, daß das mitsamt der Begründung m. E. alles Unfug ist, ohne Ihnen jedoch das
Vorschlagsrecht absprechen zu wollen.

Sie sehen Gespenster und beben deswegen vor Erregung. Ulkig: Das ist ungefähr so, als ob der
Geisterbahnbetreiber derjenige ist, dem es darin am meisten gruselt, weil er nicht gemerkt hat,
daß seine Figürchen Pappkameraden sind, sondern sie für echte Leichen und Monster hält.

>Hartmut Pilch

AP

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