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Re: Unkommerzieller Spam...



> Hi,
> 
> On Sun, 24 Jun 2001, christian mock wrote:
> 
> > - es kann nur striktes opt-in funktionieren, egal, welche intention 
> > der spam hat; da kann ich keinen grund finden, zwischen kommerz und 
> > nicht-kommerz zu unterscheiden
> 
> Vielleicht bringt Euch das irgendwann einmal der OGH bei ;-)

I don't think so -- nachdem UCE und UBE im telekommunikationsgesetz 
verboten sind, wird das wohl, wenn, die aufgabe des VfGH sein.

> Jedenfalls ist unkommerzieller Spam in Deutschland (noch ?) erlaubt.

weil das alles im prinzip case law ist und die bisherigen urteile 
mehr oder weniger auf unlauteren wettbewerb abzielen? tja, falscher 
ansatz, sag ich -- weil mir als empfaenger eines spams der firma 
meier ist es wurscht, ob die firma huber dadurch unlauter 
wettbeworben wird -- _mir_ entsteht ein schaden. und der entsteht 
unabhaengig von den absichten hinter dem spam.

ciao,

cm.


-- 
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/~cm/
Rechtlich gesehen, besteht kein Anspruch auf Weiterleitung von
Artikeln, die Bilder von Führerscheinumschlägen enthalten.
 ghw in at.usenet


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