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Re: [FYI] Freie Software - Rechtlich sicher?



der artikel sagt auch:

| In Europa stellt man sich das Urheberrecht zwar als Wirtschaftsgut, 
| zugleich aber als Persönlichkeitsrecht des Urhebers vor, 
vergleichbar
| dem Recht am eigenen Bild oder der Privatsphäre. Deswegen finden 
sich
| im deutschen und im französischen Recht Vorschriften, die eine 
völlige
| Veräußerung des Rechts an einem Werk für unzulässig erklären. 
Schließt
| ein Urheber einen solchen Vertrag, so ist dieser ohne rechtliche
| Wirkungen. Verträge im Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts
| sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.

nun ist es ja in oesterreich so, dass software im urheberrecht speziell behandelt wird -- so gibt es etwa generell das recht auf nennung als urheber (paraphrased), aber bei software nicht; ebenso koennen AFAIK _alle_ urheberrechte an software abgetreten werden, im gegensatz zu sonstigen schoepfungen.

ist das in .de nicht so? oder geht der artikel von falschen voraussetzungen aus?

ciao,

cm.

-- 
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/~cm/
Ich beraube mich doch nicht des Vergnügens zu beobachten, wie sich diese
zarte Knospe der Dummheit weiter entfaltet.
 Markus Pirchner ueber xxx in abm-mi


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