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Re: Heute im Bundestag Nr. 175
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: Heute im Bundestag Nr. 175
- From: bleed <bleed@de-bug.de>
- Date: Mon, 25 Jun 2001 12:56:43 +0200
>***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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>Berlin: Fr, 22.06.2001 Redaktionsschluss: 10:15 Uhr (175)
>
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> 1. BUNDESTAG WILL MEHR TRANSPARENZ DURCH E-DEMOKRATIE-PROJEKT
>ERMÖGLICHEN
> 2. SOFTWARE-PATENTIERUNG AUS WIRTSCHAFTLICHER UND INNOVATIVER
>SICHT ZWEIFELHAFT
> 3. REGIERUNG SOLL FAHRBEREITSCHAFT AN BONNER DIENSTSITZEN VERKLEINERN
> 4. VERLÄNGERUNG DER ANTRAGSFRIST FÜR EHEMALIGE
>NS-ZWANGSARBEITER ANGESTREBT
> 5. MIT RUND 340 MILLIONEN MARK SPRACHKURSE FÜR AUSLÄNDER UND
>AUSSIEDLER FÖRDERN
>
snip.........
>
>Unterausschuss für Neue Medien/Rechtsausschuss (Anhörung)
>SOFTWARE-PATENTIERUNG AUS WIRTSCHAFTLICHER UND INNOVATIVER SICHT ZWEIFELHAFT
>
>Berlin: (hib/WOL) Der Nutzen klassischer Patentregelung ist im
>Bereich der neuen Medien eher zweifelhaft. Während Patentschutz
>üblicherweise als Anreiz diene, eigene geistige und materielle
>Investitionen im Sinne einer gewinnbringenden Vermarktung zu
>sichern, würde sich dies bei Softwareentwicklungen eher
>kontraproduktiv auswirken.
>Zu dieser Folgerung kam die Mehrheit der geladenen Sachverständigen
>der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses "Neue
>Medien" und des Rechtsausschusses am Donnerstagnachmittag.
>Die erste Erörterung zur Klärung fachlicher und technischer
>Grundlagen, juristischer Fragen, unternehmerischer Aspekte und
>wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen fand auch vor
>dem Hintergrund eines Antrags der CDU/CSU mit dem Titel "Schutz der
>Rechte für Software" (14/4384) statt.
>Aus den Fragen der Abgeordneten zur rechtlichen Beurteilung und
>Abgrenzbarkeit schützenswerter Leistungen, zur Rolle der USA beim
>Trend zu patentrechtlicher Sicherung, zur Rolle Deutschlands und
>Europas beim Anteil an Softwareentwicklung oder zum Einfluss neuer
>Rechtsinstrumente auf Unternehmensertrag und Innovationsfreude wurde
>deutlich, dass es um eine Vielzahl miteinander verzahnter Komplexe
>geht. Daniel Probst, Ökonom der Universität Mannheim, legte dar, ein
>stärkerer Schutz für Softwareentwicklung führe eher zur Stagnation
>oder Abnahme von Forschungsaktivitäten. Dies hätten US-Studien
>ergeben. Eine EU-Auftragsstudie habe zu der Erkenntnis geführt, dass
>kleine und mittlere Unternehmen "schon aus Kostengründen" an
>Softwarepatenten nicht interessiert seien, während Großkonzerne
>zunehmend ihre Patentabteilungen ausbauten. Im Sinne einer
>innovativen Fortentwicklung sei deshalb der bisherige Softwareschutz
>durch das Urheberrecht ausreichend. Zudem könne niemand die
>langfristigen Konsequenzen einer grundlegenden Gesetzesveränderung
>absehen. Kathrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft,
>BITKOM, bestätigte dies weitgehend, forderte aber eine bessere
>Abstimmung zwischen Urheber- und Patentrecht sowie eine Anpassung an
>internationale Standards, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
>Elke Bouillon vom Vorstand der thüringischen Phaidros Software AG
>erläuterte, der Fortschritt im Softwarebereich sei viel zu schnell,
>um längerfristige Patentinvestitionssicherung zu betreiben. Zudem
>blockiere ein Softwarepatent die bisherige Möglichkeit, im Open
>Source-Bereich durch permanentes Aufeinanderbauen von immer neuen
>kleinen Lösungsschritten zu Verbesserungen zu kommen.
>Die Informatiker Professor Bernd Lutterbeck von der TU Berlin und
>Lutz Henkel vom Institut für offene Kommunikationssysteme
>bekräftigten diesen Standpunkt. Sie legten dar, dass allein mit dem
>Quellcode im Open Source ein urheberrechtlicher Nachweis zu
>Erbringen sei.
>Solange allerdings andere, patentrechtlich verdeckte
>Softwarelösungen dazu im Wettbewerb stünden, ginge dies zum Nachteil
>von Open Source und einer innovativen Dynamik aus. Vorrangig müsse
>die Rechtsklärung bei den europäisch-amerikanischen
>Wirtschaftsbeziehungen ansetzen.
>Swen Kiesewetter-Köping vom deutschen Patent- und Markenamt
>bestätigte die Quell-Code-Sicherheit für die Recherche, äußerte aber
>Bedenken zur Akzeptanz durch die Patentämter. Kontrovers war die
>Haltung der beiden Rechtssachverständigen.
>Während Daniele Schiuma vom Max-Planck-Institut im Interesse einer
>international einheitlichen Rechtsprechung eine rechtliche
>Klarstellung forderte, hielt Jürgen Siepmann vom Linux-Verband e.V.
>das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1976 zur Softwareproblematik
>für eine ausreichend, künftige Sachverhalte zu klären.
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.....snap
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