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Re: Heute im Bundestag Nr. 175



>***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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>Berlin:	Fr, 22.06.2001	Redaktionsschluss:	10:15 Uhr	(175)
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>	1. BUNDESTAG WILL MEHR TRANSPARENZ DURCH E-DEMOKRATIE-PROJEKT 
>ERMÖGLICHEN
>	2. SOFTWARE-PATENTIERUNG AUS WIRTSCHAFTLICHER UND INNOVATIVER 
>SICHT ZWEIFELHAFT
>	3. REGIERUNG SOLL FAHRBEREITSCHAFT AN BONNER DIENSTSITZEN VERKLEINERN
>	4. VERLÄNGERUNG DER ANTRAGSFRIST FÜR EHEMALIGE 
>NS-ZWANGSARBEITER ANGESTREBT
>	5. MIT RUND 340 MILLIONEN MARK SPRACHKURSE FÜR AUSLÄNDER UND 
>AUSSIEDLER FÖRDERN
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>Unterausschuss für Neue Medien/Rechtsausschuss (Anhörung)
>SOFTWARE-PATENTIERUNG AUS WIRTSCHAFTLICHER UND INNOVATIVER SICHT ZWEIFELHAFT
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>Berlin: (hib/WOL)	Der Nutzen klassischer Patentregelung ist im 
>Bereich der neuen Medien eher zweifelhaft. Während Patentschutz 
>üblicherweise als Anreiz diene, eigene geistige und materielle 
>Investitionen im Sinne einer gewinnbringenden Vermarktung zu 
>sichern, würde sich dies bei Softwareentwicklungen eher 
>kontraproduktiv auswirken.
>Zu dieser Folgerung kam die Mehrheit der geladenen Sachverständigen 
>der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Unterausschusses "Neue 
>Medien" und des Rechtsausschusses am Donnerstagnachmittag.
>Die erste Erörterung zur Klärung fachlicher und technischer 
>Grundlagen, juristischer Fragen, unternehmerischer Aspekte und 
>wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen fand auch vor 
>dem Hintergrund eines Antrags der CDU/CSU mit dem Titel "Schutz der 
>Rechte für Software" (14/4384) statt.
>Aus den Fragen der Abgeordneten zur rechtlichen Beurteilung und 
>Abgrenzbarkeit schützenswerter Leistungen, zur Rolle der USA beim 
>Trend zu patentrechtlicher Sicherung, zur Rolle Deutschlands und 
>Europas beim Anteil an Softwareentwicklung oder zum Einfluss neuer 
>Rechtsinstrumente auf Unternehmensertrag und Innovationsfreude wurde 
>deutlich, dass es um eine Vielzahl miteinander verzahnter Komplexe 
>geht. Daniel Probst, Ökonom der Universität Mannheim, legte dar, ein 
>stärkerer Schutz für Softwareentwicklung führe eher zur Stagnation 
>oder Abnahme von Forschungsaktivitäten. Dies hätten US-Studien 
>ergeben. Eine EU-Auftragsstudie habe zu der Erkenntnis geführt, dass 
>kleine und mittlere Unternehmen "schon aus Kostengründen" an 
>Softwarepatenten nicht interessiert seien, während Großkonzerne 
>zunehmend ihre Patentabteilungen ausbauten. Im Sinne einer 
>innovativen Fortentwicklung sei deshalb der bisherige Softwareschutz 
>durch das Urheberrecht ausreichend. Zudem könne niemand die 
>langfristigen Konsequenzen einer grundlegenden Gesetzesveränderung 
>absehen. Kathrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, 
>BITKOM, bestätigte dies weitgehend, forderte aber eine bessere 
>Abstimmung zwischen Urheber- und Patentrecht sowie eine Anpassung an 
>internationale Standards, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
>Elke Bouillon vom Vorstand der thüringischen Phaidros Software AG 
>erläuterte, der Fortschritt im Softwarebereich sei viel zu schnell, 
>um längerfristige Patentinvestitionssicherung zu betreiben. Zudem 
>blockiere ein Softwarepatent die bisherige Möglichkeit, im Open 
>Source-Bereich durch permanentes Aufeinanderbauen von immer neuen 
>kleinen Lösungsschritten zu Verbesserungen zu kommen.
>Die Informatiker Professor Bernd Lutterbeck von der TU Berlin und 
>Lutz Henkel vom Institut für offene Kommunikationssysteme 
>bekräftigten diesen Standpunkt. Sie legten dar, dass allein mit dem 
>Quellcode im Open Source ein urheberrechtlicher Nachweis zu 
>Erbringen sei.
>Solange allerdings andere, patentrechtlich verdeckte 
>Softwarelösungen dazu im Wettbewerb stünden, ginge dies zum Nachteil 
>von Open Source und einer innovativen Dynamik aus. Vorrangig müsse 
>die Rechtsklärung bei den europäisch-amerikanischen 
>Wirtschaftsbeziehungen ansetzen.
>Swen Kiesewetter-Köping vom deutschen Patent- und Markenamt 
>bestätigte die Quell-Code-Sicherheit für die Recherche, äußerte aber 
>Bedenken zur Akzeptanz durch die Patentämter. Kontrovers war die 
>Haltung der beiden Rechtssachverständigen.
>Während Daniele Schiuma vom Max-Planck-Institut im Interesse einer 
>international einheitlichen Rechtsprechung eine rechtliche 
>Klarstellung forderte, hielt Jürgen Siepmann vom Linux-Verband e.V. 
>das Urteil des Bundesgerichtshofs von 1976 zur Softwareproblematik 
>für eine ausreichend, künftige Sachverhalte zu klären.
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.....snap

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