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Re: DDoS im StGB



> Nur bei "Gewalt" gehen wir davon aus, dass sie die Rechtswidrigkeit
> indiziert.
>
> Ausserdem: wo bleibt denn das Verfassungsrecht ?
>

Da bin ich anderer Meinung, Rechtswidrigkeit bedeutet nur, von der
Rechtsordnung nicht gebilligt. Verfassungsrechtliche Ansatzpunkte sehe ich
nicht. Das Recht, seine Faust zu schwingen endet den Nasen der anderen.

Gruß, Jan

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