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Re: DDoS im StGB



Helmut Springer <delta@FaVeVe.Uni-Stuttgart.de> writes:

> Ein Server muss mit fehlerhaften Transkationen umgehen koennen, ohne
> seine Daten zu beschaedigen.  Ein client uebrigens auch.  Alles
> andere ist mE nicht zu erwartendes fehlerhaftes Verhalten.

DDoS hat mit Anfälligkeit gegenüber fehlerhaften Transaktionen recht
wenig zu tun. Wenn die Anbindung gesättigt ist, dann kann man recht
wenig dagegen am Server tun.