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Re: DDoS im StGB
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Martin Schröder <martin@oneiros.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 23:51:10 +0200
On 2001-06-22 13:30:13 +0200, Oliver Gassner wrote:
> Martin Schröder <martin@oneiros.de> on Fri, 22 Jun 2001 11:50:47 +0200:
> >Wo ist die Grenze zwischen normalem Geschäftsbetrieb, bei dem in
> >der Rush-Hour vielleicht auch mal Überlast vorkommt, und einer
> >DoS?
>
> -> Die wollten alle noch ne Flieger buchen?
Ja. Warum nicht? Nochmal: Ab wann ist eine Überlast eine DoS? Ich
warte gespannt auf die ersten Gerichtsurteile.
> >Und ist der (bewusst falsche) Hinweis "Bei lufthansa.de
> >gibt's bis morgen Mittag 10000 Flüge für 1 Euro!" auch strafbar?
>
> Ggf.: Wenn die _Absicht_ ist, dort eine Geschäftsstörung damit zu
> erreichen?
Dann wohl ja. Aber wahrscheinlich nur beim Urheber -- nicht bei
den Weiterverbreitern. Und was ist das dann beim Urheber?
> >Und machen sich die daraufhin auf lufthansa.de Zugreifenden auch
> >strafbar?
>
> Ist Gutgläubigkeit plausibel?
Im Zweifel für den Angeklagten: Ja.
Gruß
Martin
--
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