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Re: DDoS im StGB



> Für Miles reicht mir die Argumentation: Irgendwie nicht mehr abrufbar
> (für wen?), also "unterdrücken" nicht. Wann kippt den eine DoS von der
> Belästigung zur Straftat um? Wieviel Prozent der Bandbreite schlagen Sie
> vor?

Btw, wie war das denn mit den Akten im Kanzleramt ?

Da gibts so eine aehnliche Argumentation.