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Re: DDoS im StGB
- To: Sierk Hamann <sierk_hamann@gmx.de>
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 21:32:52 +0200 (CEST)
- cc: Weber & Partner <mail@weberundpartner.de>, debate@lists.fitug.de
> Für Miles reicht mir die Argumentation: Irgendwie nicht mehr abrufbar
> (für wen?), also "unterdrücken" nicht. Wann kippt den eine DoS von der
> Belästigung zur Straftat um? Wieviel Prozent der Bandbreite schlagen Sie
> vor?
Btw, wie war das denn mit den Akten im Kanzleramt ?
Da gibts so eine aehnliche Argumentation.