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Re: DDoS im StGB





Weber & Partner schrieb: 

> Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann ich mich
> auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas zulegen können. Oder
> der Vergewaltiger, der sich über die kurzen Röcke der Mädels beschwert.

Immer diese Beispiele. Keinen Vergleichsfall suchen, heißt es immer so
nett. Was ist mit dem Tbm "Rechtswidrigkeit" - vielleicht ein
Einfallstor für Wertungen? Wer ist eigentlich der Berechtigte an den
Daten auf dem Lufthansa Server?

Für Miles reicht mir die Argumentation: Irgendwie nicht mehr abrufbar
(für wen?), also "unterdrücken" nicht. Wann kippt den eine DoS von der
Belästigung zur Straftat um? Wieviel Prozent der Bandbreite schlagen Sie
vor?

Gruß
Hamann
Tü
 
> Jan
> 
> --
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