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Re: DDoS im StGB
- To: Weber & Partner <mail@weberundpartner.de>, debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: DDoS im StGB
- From: Sierk Hamann <sierk_hamann@gmx.de>
- Date: Fri, 22 Jun 2001 20:24:06 +0200
Weber & Partner schrieb:
> Das ist völlig albern. Wenn ich bei Dir Scheiben einwerfe, kann ich mich
> auch nicht rausreden, Du hättest Dir halt Panzerglas zulegen können. Oder
> der Vergewaltiger, der sich über die kurzen Röcke der Mädels beschwert.
Immer diese Beispiele. Keinen Vergleichsfall suchen, heißt es immer so
nett. Was ist mit dem Tbm "Rechtswidrigkeit" - vielleicht ein
Einfallstor für Wertungen? Wer ist eigentlich der Berechtigte an den
Daten auf dem Lufthansa Server?
Für Miles reicht mir die Argumentation: Irgendwie nicht mehr abrufbar
(für wen?), also "unterdrücken" nicht. Wann kippt den eine DoS von der
Belästigung zur Straftat um? Wieviel Prozent der Bandbreite schlagen Sie
vor?
Gruß
Hamann
Tü
> Jan
>
> --
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